fit und munter - Eine Hundehaftpflichtversicherung als sicherer Begleiter für den geliebten Vierb

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Eine Hundehaftpflichtversicherung als sicherer Begleiter für den geliebten Vierb

Über den Sinn manch einer Versicherung lässt sich mit Sicherheit streiten. Unverzichtbar hingegen ist die Hundehaftpflichtversicherung. Auch wenn sie bundesweit nicht überall Pflicht ist, sollte man überlegen, wer denn mal einen auftretenden Schaden bezahlen wird.
Hunde gehören in Deutschland zur Familie wie Vater, Mutter und Kinder. Sie erleben den Alltag mit und sorgen für viel Tumult, Freude und Gesellschaft. Aber ab und zu kann auch mal etwas ins Auge gehen. Denn der Spieltrieb des Hundes ist in vielen Fällen unberechenbar, bei Herumtoben können Schäden entstehen oder Personen zu Schaden kommen. Außerdem stellt ein Hund für viele Menschen, subjektiv betrachtet, eine Gefahr dar.

Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder für die Schäden, die er Dritten zufügt. Abgesichert wird so etwas mit der privaten Haftpflichtversicherung. Anders ist bei einem Schaden, der durch einen Hund verursacht wird: Dieser unterliegt nicht Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung, es muss eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ist, ungeachtet der Hunderasse, auch in einigen Bundesländern bereits eine Pflichtversicherung.

Die wesentlichen Bestandteile der Hundehaftpflichtversicherung sind die Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Von der IAK GmbH, einem der größten deutschen Internet-Versicherungsmakler wird seit 1984 eine große Zahl von Tarifen in der Hundehaftpflichtversicherung angeboten. Die große Erfahrung der IAK GmbH u. a. in diesem Bereich nutzen seit 1984 mittlerweile über 260.000 Kunden.

In allen Bereichen sind, je nach Versicherungsgesellschaft, bis zu 10 Mio. Deckungssumme möglich. Dieses ist durchaus sinnvoll, denn man weiß nie, was in einem Hund vorgeht und er anstellen kann. Allein ein Personenschaden kann durch eine subjektive Empfindung ausgelöst werden. Wenn z. B. ein angeleinter Hund beim morgendlichen Spaziergang sich jemanden beim Vorbeigehen mit einem kurzen Sprung nähert, kann das beim Betroffenen schon für einen Sturz sorgen, weil dieser sich vermeintlich angegriffen fühlt. Verletzungen sind nicht selten die Folge und damit auch verbunden die Forderungen nach Erstattung der Kosten für die Heilbehandlung und Schmerzensgeld.

Beim Spiel kann ein Hund gehörig Schabernack anrichten. Was auf dem ersten Blick vielleicht harmlos klingt, ist für den Betroffenen wahrlich nicht mehr spaßig, etwa wenn der Hund über den Zaun in Nachbars Garten springt und auf dem englischen Rasen überall seine Knochen verbuddeln möchte. Eine Schadensersatzforderung ist hier die Folge, die der Hundehalter nun auf sich nehmen muss.

Auch ein Vermögensschaden ist Bestandteil der Hundehaftpflichtversicherung, denn manchmal kommen keine Personen oder Gegenstände zu Schaden, sondern durch den Hund werden einfach nur Kosten aufgeworfen. In der Presse ist häufiger mal davon zu lesen, dass sich ein Hund beim Spiel z. B. in einen Abwasserschacht eingeklemmt hat und von der Feuerwehr gerettet werden muss. Die Kosten für einen solchen Einsatz muss der Hundehalter dann übernehmen, denn diese Art von Einsatz gehört nicht zu den Primäraufgaben der Feuerwehr.

Bildquelle: Sommaruga Fabio, www.pixelio.de
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