fit und munter - Glück gehabt - Pferdehaftpflichtversicherung für große und kleine Schäden

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Glück gehabt - Pferdehaftpflichtversicherung für große und kleine Schäden

Pferde gelten als Fluchttiere und sind nicht in jeder Situation zu 100 Prozent kontrollierbar. Für Schäden haftet der Pferdehalter - sinnvoll ist die Absicherung gegen Haftungsansprüche mit einer Pferdehaftpflichtversicherung.
Margit B. hat seit Jahr und Tag ihren Hengst Quentin auf einem Gestüt untergebracht. Manchmal, wenn sie keine Gelegenheit hat, auf ihrem Pferd zu reiten, überlässt sie Quentin zum Reiten auch mal Verwandten und Freunden. Dabei musste Jan N. bei einem solchen Ausritt eine unangenehme Erfahrung machen. Auf dem Reitplatz ritt er im Trab, als sich Quentin in einer Ecke durch ein Geräusch erschreckte und plötzlich das Tempo beschleunigte. Dabei fiel Jan N. vom Pferd und verletzte sich an der Schulter.

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Jan N. begab sich wegen der anhaltenden Schmerzen in der Nacht am nächsten Tag zum Arzt, der ihn darauf hin behandelte. Der Vorfall geriet schon schnell in Vergessenheit, doch die Krankenkasse von Jan N. machte auf einmal ihre Ansprüche geltend. Schließlich hat sich Jan N. die Verletzung beim Reiten zugezogen und nun möchte die Krankenkasse natürlich ihre entstandenen Kosten wieder reinholen.

Diese sah die Halterin von Quentin, Margit B., in der Haftung. Denn nach geltendem Recht ist ein Pferdehalter verantwortlich für alle Schäden, die das eigene Pferd verursacht. Dafür muss Margit B. nicht einmal selber die Reiterin gewesen sein. Auch wäre die Leistungspflicht gegeben, wenn Jan N. nicht vom Pferd gestürzt wäre, sondern mit Quentin in der Box z. B. eine Stalltür beschädigt hätte. Für solche Fälle ist die Pferdehaftpflichtversicherung von großem Nutzen, denn ausschließen kann man solche kleinen Unfälle nie. Und das Risiko eines schwereren Unfalls möchte sich kaum ein Pferdehalter ans Bein binden.

Auf dem Reiterhof von Anny L. hat Kirsten M. ihr Pferd Sahir Assam untergebracht. In einer starken Gewitternacht geriet Sahir Assam in Panik und begann wild in der Box auszutreten. Dabei wurden mit den Hinterhufen Teile der Rückwand beschädigt und Sahir Assam blieb auch noch mit einem Hinterhuf in der Holzwand stecken. Vom Lärm aufgeschreckt, eilte Anny L. zum Stall und versuchte Sahir Assam aus der misslichen Lage zu befreien. Dieses gelang ihr auch, aber bedingt durch den kurzen Schmerz begann das Pferd von Kirsten M. erneut auszutreten und das Loch in der Wand wurde größer. Schließlich beruhigte sich der Hengst.

Am kommenden Vormittag begutachtete Anny L. den Schaden an der Box. Die Innen- und Außenwand war zerstört und muss erneuert werden. Für den Schaden muss Kirsten M. aufkommen, denn sie haftet nach dem bürgerlichen Gesetzbuch für die Schäden, die durch Sahir Assam verursacht werden. Sie übergibt den Fall ihrer Pferdehaftpflichtversicherung, denn eine solche hat Kirsten M. bereits beim Kauf ihres Pferds abgeschlossen. Man kann ja nie wissen.

Bildquelle: knipseline, www.pixelio.de
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