fit und munter - ERGO-Verbrauchertipps"Wenn einer eine Reise tut..."

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ERGO-Verbrauchertipps"Wenn einer eine Reise tut..."


Lädiertes oder verschollenes Reisegepäck

Immer wieder machen Urlaubs- und Geschäftsreisende dieselbe, unschöne Erfahrung: Man ist wohlbehalten am Zielort angekommen, das Wetter ist großartig und die Stimmung entsprechend - bis zu dem Moment, in dem das Gepäck kommt... oder kommen sollte. Zwar machen die etwa 25 Millionen beschädigten oder vermissten Gepäckstücke (SITA Baggage Report 2010) pro Jahr einen verschwindend kleinen Teil der weltweiten Beförderungsmenge aus. Zum Vergleich: Die Zahl der Flugreisenden lag 2009 rund hundertmal höher. Doch ist der Ärger trotzdem meist groß. Wie sich geschädigte Reisende in einer solchen Situation am besten verhalten sollten, wissen die Experten der Europäischen Reiseversicherung ERV: "Reklamieren Sie den Verlust oder die Beschädigung Ihres Gepäcks so schnell wie möglich, am besten noch vor Verlassen der Gepäckausgabe. Wer Schäden an Koffern oder das Fehlen einzelner Gepäckstücke erst später bemerkt, hat nach internationalem Recht immerhin noch bis zu sieben Tage Zeit für die Reklamation, bei Totalverlust erhöht sich diese Frist sogar auf bis zu zwei Jahre." Die meisten Airlines halten für Beschwerden in der Regel spezielle Formulare bereit. Doch Achtung: Die Ersatzansprüche gegen die Fluggesellschaften sind auf einen Betrag von 1000 SDR, einer internationalen Verrechnungswährung, pro Fluggast beschränkt - umgerechnet entspricht das derzeit etwa 1200 Euro. Reisenden, die in jedem Fall auf "Nummer sicher" gehen wollen, empfehlen die Reise-Experten deshalb den zusätzlichen Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

Quelle: Europäische Reiseversicherung ERV

www.erv.de



Aufgebrochenes Auto

Wer am Urlaubsort mobil sein möchte, greift in der Regel auf einen Leihwagen zurück - oder fährt am besten gleich mit dem eigenen Auto. Doch Vorsicht, denn gerade ausländische Fahrzeuge erwecken nicht selten die Aufmerksamkeit organisierter Banden - schließlich bieten Autos von Touristen häufig reiche Beute. "Damit Kameras, Navigationssysteme und hochwertige Autoradios nicht unfreiwillig den Besitzer wechseln, sollten sie nie offen sichtbar im Fahrzeuginneren zurückgelassen werden", raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe und fügen hinzu: "Parken Sie Ihr Auto im Urlaub außerdem lieber nicht an einsamen oder verlassenen Plätzen, und nutzen Sie stattdessen nach Möglichkeit bewachte Parkplatzangebote." Damit sich der Schaden im Fall der Fälle wenigstens finanziell in Grenzen hält, raten die Experten zudem, vor Reisebeginn noch einmal einen Blick in die eigenen Hausrat- und Kfz-Versicherungsunterlagen zu werfen: Hier ist in der Regel genau aufgeführt, für welche Gegenstände Versicherungsschutz besteht und in welchen Ländern dieser gilt. Für nicht abgedeckte Risiken bieten viele Versicherer zudem Extra-Bausteine und Erweiterungen zum bereits bestehenden Vertrag an.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG

www.ergo.com/verbraucher



Langfinger am Zimmersafe

Egal ob Schmuck oder Bargeld - die Erholung ist dahin, wenn sie im Urlaub gestohlen werden. Doch wie bewahrt man Wertsachen garantiert diebstahlsicher auf? Und wer ersetzt den Schaden im Fall der Fälle? Hier lohnt in jedem Fall ein Blick in die Hausratversicherung: Denn Wertgegenstände, die aus dem Hotelzimmer - und dazu gehört auch der Zimmersafe - gestohlen werden, sind häufig unter der Komponente "Außenversicherung" abgedeckt, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Je nach Police werden Bargeld bis zu 1.000 Euro und Wertgegenstände mit bis zu 15 Prozent der Versicherungssumme erstattet. Wichtig ist jedoch, dass der Diebstahl umgehend bei der örtlichen Polizei angezeigt wird - die Anzeige sollte dann bei der Versicherung vorgelegt werden. Wer ganz auf "Nummer sicher" gehen will, der deponiert seine Wertgegenstände gegen Quittung im Hotelsafe. Wird daraus etwas gestohlen, so haftet die Versicherung des Hotels. Ein Tipp der ERGO-Experten: Immer eine Kopie von Pass und Tickets an einem anderen Ort, etwa im Nachttisch deponieren. Werden die Originale gestohlen, erleichtert das die Wiederbeschaffung.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG

www.ergo.com/verbraucher



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