fit und munter - Nichtärztliche Gesundheitsfachberufe können Versorgung beiÄrztemangel sicherstel

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Nichtärztliche Gesundheitsfachberufe können Versorgung beiÄrztemangel sicherstel


Sollen die nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe die medizinische Versorgung bei einem Ärztemangel und leeren Kassen sicherstellen, muss die Politik die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür gestalten. Wie dies geschehen kann, erörtert Prof. Dr. Gerhard Igl, Kiel, in seinem Rechtsgutachten "Öffentlich-rechtliche Regulierung nichtärztlicher Gesundheitsfachberufe und ihrer Tätigkeit auf den Gebieten der Diätetik, der Medizintechnik, der Orthoptik und der Pharmazie", das der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin e. V. (dvta) am 18. Juni in den Räumen der Bundespressekonferenz in Berlin vorstellt.
Streit in der Koalition über die Gesundheitsreform, leere Kassen im Gesundheitswesen, streikende Ärzte und ein drohender Ärztemangel sind die beherrschenden Themen in der Gesundheitspolitik. Dabei erbringen bereits heute auch nichtärztliche Gesundheitsfach-berufe arztnahe Leistungen und sind bereit, die drohende Versorgungslücke kurzfristig zu schließen. Dafür bedarf es keiner neuen Berufsbilder und keiner Änderung erst langfristig wirkender Studienordnungen.
Was Öffentlichkeit und Politik dabei nicht wahrnehmen: nichtärztliche Gesundheitsfach-berufe üben ihre Tätigkeit selbständig und eigenverantwortlich und kostengünstig aus. Medizinisch-technischen Assistenten sind bestimmte Tätigkeiten, wie die Prüfung und Bereitstellung von Blutkonserven oder die Anfertigung von Röntgenbildern, sogar gesetz-lich vorbehalten. Durch eine Zusammenarbeit der weiteren nichtärztlichen Gesundheits-fachberufe entlasten sie mit ihrer Tätigkeit die Ärzteschaft. Nur eine Zusammenarbeit der Ärzte mit den nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen stellt zukünftig eine optimale und wirtschaftliche Patientenversorgung sicher.
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen den Realitäten anzupassen, hat der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin e.V. daher bei Prof. Dr. Gerhard Igl ein Rechtsgutachten zur Stellung der nichtärztlichen Gesundheitsfachbe-rufe, namentlich der medizinisch-technischen Assistenten, der Diätassistenten, der pharmazeutisch-technischen Assistenten und der Orthoptisten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wird in den Räumen der Bundespressekonferenz in Berlin am 18. Juni vorges-tellt. Ein Heilberufegesetz könnte das Zusammenspiel der Berufsgruppen neu regeln und die notwendige Rechtssicherheit bei der Übertragung von arztnahen Leistungen auf die nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe geben. Dazu gehört laut Herrn Prof. Igl auch eine angemessen Berufsbezeichnung. Die Bezeichnung als "Assistent" wird dem Anspruch des Gesetzgebers an die Qualifikation der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe nicht mehr gerecht.
Die zweite wesentliche Aussage des Gutachtens betrifft die Vergütung der Leistungen der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe durch die Krankenkassen. Wollen die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe selbständig mit eigener Praxis oder eigenem Labor tätig werden, bedürfen sie einer Zulassung, um mit der Krankenkasse abzurechnen. Diese Zulassung ist für die nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe aber noch nicht gegeben. Das Gutachten bestätigt, dass es für den Gesetzgeber keine verfassungsrechtlichen Hin-derungsgründe gibt, den nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen die Zulassung als Leis-tungserbringer zu verwehren. Mit einigem guten Willen wäre es den Krankenkassen sogar jetzt schon möglich, z. B. auch die Orthoptisten oder die MTA-Berufe zur Leistungs-erbringung zuzulassen.

Das vollständige Gutachten von Herrn Prof. Igl ist im Buchhandel erhältlich:
Igl Gerhard: Öffentlich-rechtliche Regulierung nichtärztlicher Gesundheitsfachberufe und ihrer Tä-tigkeit auf den Gebieten der Diätetik, der Medizintechnik, der Orthoptik und der Pharmazie, Sprin-ger Medizin Verlag München, 124 Seiten, ISBN 978-3-89935-265-8.


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