Die Gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Leistungen in vielen Bereichen auf Grund von Kostenersparnis eingedämmt. Darunter fallen auch Leistungen für die zahnärztliche Versorgung. Grund genug für viele Deutsche, sich mit einer Zahnzusatzversicherung zusätzlich abzusichern.
Die Zahnzusatzversicherung bietet umfangreiche Leistungen im Bereich Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Doch auch hier gilt: Erst der Vergleich der einzelnen Gesellschaften zeigt, welche Gesellschaft für eine persönlich geeignet ist. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hilft bei dieser Frage gerne weiter.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Zahnbehandlung: Viele Gesellschaften bieten in diesem Bereich keine Erstattung. Gerade im Bereich der professionellen Zahnreinigung, die von den Zahnärzten als Prophylaxemaßnahme empfohlen wird, ist das Angebot für eine umfangreiche Kostenübernahme eher spärlich. Ggf. muss auch zur Zahnzusatzversicherung ein Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Hier kann es dann zu höheren Kosten kommen.
Zahnersatz: In unterschiedlichen Formen wird im Bereich Zahnersatz erstattet. Eine Variante ist die prozentuale Erstattung anhand der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Festzuschuss kommt noch mal ein prozentualer Anteil der Zahnzusatzversicherung hinzu. Mehr gibt es, wenn die Zahnzusatzversicherung den Festkostenzuschuss für die Regelversorgung auf 70 bis 100 Prozent der Gesamtkosten aufstockt. Dazu gehört auch die Übernahme von privaten Rechnungsanteilen. Hier ist besonders drauf zu achten, wenn man Wert auf höherwertigen Zahnersatz legt.
Kieferorthopädie: Nur zwei Gesellschaften leisten umfangreich für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung dieses nicht übernimmt. Hier werden 80 Prozent der Gesamtkosten erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, d. h. bei den Kieferfehlstellungsgraden 1 und 2. Besonders für Kinder ist dieser Zusatzbaustein wichtig, da die Gesetzliche Krankenversicherung erst ab einem bestimmten Grad der Kieferfehlstellung bezahlt.
Wartezeiten: Nicht jede Gesellschaft leistet sofort in voller Höhe nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten. Erkundigen Sie sich auch hierüber, denn es gibt Leistungsstaffelungen von bis zu sechs Jahren.
Fehlende Zähne: Vielfach sind fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aber die Zahnzusatzversicherung, die auch für fehlende Zähne einspringt gibt es trotzdem: Entweder mit Beitragszuschlag oder einer Leistungseinschränkung in den ersten Versicherungsjahren. Das kann man für den Ersatz von bereits fehlenden Zähnen aber getrost in Kauf nehmen.
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