Ab dem 1. August 2010 sollen Pflegekräfte in der ambulanten Pflege und in Altenheimen im Westen 8,50 Euro und im Osten 7,50 Euro als Mindestlohn erhalten.Bis Mitte 2013 soll der Mindestlohn in zwei Stufen auf 9,00 Euro im Westen und 8,00 Euro im Osten steigen.
Diese Vereinbarung billigte heute das Bundeskabinett und stimmte für die entsprechende Rechtsverordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).Von der Regelung profitieren in Deutschland etwa 700 000 Arbeitnemer/-innen in der Pflege. Praktikanten, Haushaltshilfen die keine Grundpflege erbringen und Auszubildende sind von der Regelung ausgeschlossen. Unter Grundpflege wird u.a das Zubereiten und Verabreichen von Mahlzeiten, die Hilfe bei der Körperpflege sowie die Hilfe beim An-und Auskleiden verstanden.