Mit der neuen Faltpostkarte „Praxisgebühr“ von Spitta können Praxen ihre Patienten ab sofort auf elegante Art daran erinnern, die Praxisgebühr zu bezahlen
Laut der neuesten AOK-Umfrage findet zwar die derzeitige Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal bei GKV-Versicherten eine hohe Akzeptanz. Trotzdem vergessen Patienten oft, diese Gebühr vor der Zahnbehandlung zu bezahlen. Für das Praxisteam bedeutet das, den Patienten im Nachhinein an die Zahlung erinnern zu müssen – ein Prozedere, das die unterschiedlichsten Reaktionen hervorrufen kann.
Mit der neuen Faltpostkarte „Praxisgebühr“ von Spitta können Praxen ihre Patienten ab sofort auf elegante Art daran erinnern, die Praxisgebühr zu bezahlen – oder auch um Nachreichung der Krankenversichertenkarte bitten. Ganz ohne Textschreiben und ohne Briefumschlag: Es genügt, das Behandlungsdatum in den freundlichen vorgefertigten Text einzutragen, dann das Anliegen („Praxisgebühr“ und/oder „Krankenversichertenkarte“) anzukreuzen und die Postkarte zuzukleben und zu adressieren. Die verschließbare Faltpostkarte ist damit eine einfache Lösung, die sogar den strengen Vorgaben des Datenschutzgesetzes standhält.
Neu: Faltpostkarte „Praxisgebühr“
Faltpostkarte Praxisgebühr mit Klebegummierung
1 OP à 25 Stück
Bestell-Nr. 1007024845
23,78 € inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten