Wer schöne Zähne haben möchte, muss in Deutschland mittlerweile tief in die Tasche greifen Die Gesetzliche Krankenversicherung hat die Leistungen für Zahnersatz in den letzten Jahren deutlich herunter geschraubt, so dass beim Zahnersatz ein hoher Eigenanteil beizusteuern ist. Auch bei noch so gründlicher Zahnpflege ist irgendwann der Zahnersatz notwendig. Wer die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nimmt, erhält die medizinisch notwendige Mindestversorgung und muss auch zuzahlen.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Viele Bundesbürger möchten sich mit der Kassenlösung nicht zufrieden geben. Daher ist die Zahnzusatzversicherung in den letzten Jahren klar im Aufwind, da eben mit dieser auch eine höherwertige Versorgung oder eine privatärztliche Behandlung möglich ist. Implantate, Inlays, Gold- oder Keramikkronen sind im Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen, Erstattung hierfür bieten viele Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung.
Ein Vergleich der Gesellschaften lohnt sich auf alle Fälle, denn die Leistungen fallen vom Umfang und von der Erstattungshöhe sehr unterschiedlich aus. Im Bereich der professionellen Zahnreinigung fallen zwei Anbieter positiv auf: Die ARAG und die CSS übernehmen 100 Prozent der anfallenden Kosten für die professionelle Zahnreinigung und das auch noch zwei Mal im Jahr. Andere Gesellschaften erstatten auch, aber zurückhaltender. In der Regel liegt die Erstattung pro Versicherungsjahr bei 50 bis 100 Euro.
Was ist, wenn das Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt, die Krankenkasse aber auf Grund der KIG-Einstufung nicht zahlt? Hier helfen im hohen Umfang zwei Gesellschaften weiter, wiederum die ARAG und die CSS. Wird keine Erstattung seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht, erstatten die beiden Versicherer 80 Prozent der anfallenden Kosten.
Der Schwerpunkt der Zahnzusatzversicherung ist immer noch der Bereich Zahnersatz. Gute Tarife erstatten auch im privatärztlichen Rahmen 70 bis 90 Prozent der Rechnungskosten. Im Bereich der Regelversorgung liegt die Erstattung sogar bei bis zu 100 Prozent. In manchen Fällen werden sogar fehlende Zähne mit versichert, ein großer Pluspunkt für alle Patienten, bei denen maximal drei oder vier Zähne fehlen. Je nach Gesellschaft wird in den Anfangsjahren eine geringere Erstattung oder ein Beitragszuschlag vereinbart.
Generell leisten die meisten Versicherungen schon nach einer kurzen Leistungsstaffelung ohne Summenbegrenzung. Natürlich müssen die Versicherer auch auf die Kosten achten: ZU hohe Risiken werden nicht versichert. Wem also schon mehr als fünf Zähne fehlen, hat eher weniger Chancen, eine vernünftige Zahnzusatzversicherung zu finden. Auch für Patienten, die mehr als die Hälfte der vorhandenen Zähne bereits mit Brücken, Kronen oder Implantate versorgt, ist es schwierig. Für diese Patienten lohnt sich der Vergleich umso mehr, denn fachkundige Versicherungsmakler können schnell den passenden Tarif anbieten.
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