Sicherheit für Groß und Klein
Volksfeste haben hierzulande eine lange Tradition und sind fest im Brauchtum verankert. Nicht wegzudenken ist dabei, je nach Region, auch der Genuss von Wein und Bier - allerdings vorzugsweise in Maßen. Denn ein steigender Promillespiegel verträgt sich nicht immer mit der fröhlichen Volksfeststimmung: Unter Alkoholeinfluss nehmen Aggressivität und Selbstüberschätzung zu, und damit auch, allen Sicherheitsmaßnahmen zum Trotz, die Gefahr handgreiflicher Zwischenfälle. Am Besten erkundigen sich umsichtige Festbesucher daher schon vorab, wo im Notfall Sanitäter oder eine Anlaufstelle für Erste Hilfe zu finden sind. Die ERGO-Experten raten außerdem: "Beobachten Sie Ihre Umgebung und informieren Sie sich schon vor dem Zeltbesuch über mögliche Fluchtwege. Falls sich Ärger anbahnt oder es zu Handgreiflichkeiten kommt, verlassen Sie die Gefahrenzone schnellstmöglich." Übrigens: Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nach 20 Uhr nicht mehr im Bierzelt aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) nach 20 Uhr mindestens von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Wer einen Spaziergang mit dem Kinderwagen auf einem Volksfest plant, sollte sich ebenfalls zuvor über die geltenden Vorschriften informieren: "Auf dem Münchner Oktoberfest ist die Mitnahme eines Kinderwagens wegen der dort auftretenden Menschenmassen beispielsweise nur wochen- und sonntags vor 18 Uhr erlaubt", wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Am Samstag müssen Eltern auf der Wies´n ganz ohne Buggy & Co. auskommen.
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
Die Alternative zum Hotel...
Größere Volksfeste ziehen nicht selten Besucher aus anderen Regionen und sogar aus dem Ausland an. "Wer den Volksfestbesuch dann mit einem preisgünstigen Campingurlaub verbinden will, sollte sich frühzeitig über geeignete Campingplätze informieren", raten die Experten der ERV. Wildes Zelten und das Abstellen von Wohnwägen sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nämlich strikt verboten - saftige Bußgelder sind die Folge. Informationen über Sonderstellplätze gibt es in der Regel auf der Homepage der betreffenden Kommune. Ein weiterer Tipp der Reise-Experten: "Stellen Sie Ihren Wohnwagen nur an bewachten und gesicherten Plätzen ab und vergessen Sie nicht, ihn abzuschließen." Wird der korrekt verschlossene Wohnwagen dann auf einem offiziell eingerichteten Campingplatz aufgebrochen, macht sich eine Reisegepäckversicherung bezahlt: Sie übernimmt die Kosten für das entwendete Hab und Gut aus dem Caravan und bietet den richtigen Versicherungsschutz für unterwegs.
Quelle: Europäische Reiseversicherung ERV
Ja, wir san mit'm Radl da...
Während der Dauer eines Volksfests müssen Besucher mit strengen Polizeikontrollen rund um den Rummelplatz rechnen. "Wer Alkohol getrunken hat, sollte nach dem Bierzeltbesuch auf keinen Fall mehr fahren - weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad", raten die ERGO-Experten. Denn auch Fahrradfahrer sind Verkehrsteilnehmer, die bei rechts- oder regelwidrigem Verhalten voll zur Rechenschaft gezogen werden. Verschuldet ein Fahrradfahrer in betrunkenem Zustand einen Unfall, kann dieser daher bereits ab 0,3 Promille vor Gericht schuldig gesprochen werden. Ab 1,6 Promille riskiert er nicht nur seinen Auto-Führerschein, sondern auch hohe Geldstrafen und bis zu sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Zudem können - je nach Ausgang des Unfalls - Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf den Verursacher zukommen. Grundsätzlich kommen die meisten Haftpflichtversicherungen bei Trunkenheit nicht für die Schäden eines Unfalls auf. Deswegen der Ratschlag der ERGO-Experten: "Falls Sie nach dem Volksfest noch nach Hause fahren wollen, bleiben Sie am besten nüchtern - oder nehmen Sie sich ein Taxi. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer."
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe