Wer unter krankheitsbedingtem Haarausfall leidet, wird sich in vielen Fällen früher oder später für die Verdichtung von bestehendem Resthaar am Oberkopf entscheiden. Spezialisierte Friseurstudios bieten diese in Form von Haarersatzteilen beziehungsweise Halbperücken an und ermöglichen ihren Kunden neues volles Haar auf Rezept.
Voraussetzung für die Gewährung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist aber in jedem Fall eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit für den Patienten sowie den krankheitsbedingten Haarausfall als solchen bescheinigt. Diese Verordnung wird in den meisten Fällen von Haus- und Hautärzten sowie von Gynäkologen ausgestellt, sofern eine Heilwirkung - vorwiegend im psychischen Bereich - im Vordergrund der Behandlung mittels Oberkopf-Haarverdichtung steht.
Die Haarverdichtung darf bei Friseuren vorgenommen lassen werden, die von den Kranken- und Ersatzkassen für das Kostenübernahmeverfahren zugelassen wurden und entsprechend Kostenvoranschläge bei den Kassen einreichen dürfen.
Thomas Grinninger vom FEBAH Haarstudio in Nürnberg ist einer von ihnen. Er weist im Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Kassen auf die Vorteile der Haarverdichtung am Oberkopf hin. Denn vor allem Menschen mit bestehendem Resthaar profitieren von der Haarverdichtung und müssen somit nicht von einer Vollperücke Gebrauch machen: "Bestehendes Eigenhaar kann mit dem Echthaar der Haarverdichtung schadlos verbunden werden. Anschließend wird das neue volle Haar nach den Wünschen der Kundinnen modisch geschnitten und frisiert. Somit wird ein problemloser Umgang mit den Haaren zu Hause gewährleistet."
Ein zweiter besonders wesentlicher Vorteil der Haarverdichtung am Oberkopf liegt laut Thomas Grinninger im positiven seelischen Effekt: "Wir sehen jeden Tag, wie bedeutend es für unsere Kundinnen ist, wieder mit Freude das eigene Spiegelbild betrachten zu können und damit neuen Lebensmut zu tanken. Unsere Kundinnen erfahren quasi am eigenen Leib mit dem neuen vollen Haar frische Lebensbejahung und mehr Selbstbewusstsein. Das erreichen Haarpflegeprodukte oder Haarwuchsmittel in Form von Tabletten oder Tinktur bis heute auf keinen Fall, weshalb wir die Kostenbeteiligung der Kranken- und Ersatzkassen für die Haarverdichtung ganz besonders begrüßen."
Informationen zur Haarverdichtung und Haarverlängerungen sind auf der Friseur Website des FEBAH Haarstudios aus Nürnberg erhältlich.
http://www.febah-haarstudio.com