Der Abrechnungsdienstleister BFS health finance GmbH bietet niedergelassenen Humanmedizinern einen besonders wirkungsvollen Schutz vor Forderungsausfällen. Kunden genießen dort die so genannte Blinddeckungsgarantie.
Privatärztliche Verrechnungsstellen bieten ihren Kunden häufig die Absicherung gegen Forderungsausfälle an. Dabei wird die Übernahme des Ausfallschutzes in der Regel von der Bonität des Patienten abhängig gemacht. Um vor Erbringung der ärztlichen Leistung Sicherheit über den gewünschten Ausfallschutz zu erhalten, müssen Praxen daher vor Behandlungsbeginn erst eine Bonitätsvoranfrage zum Patienten stellen. Bei niedrigen Forderungswerten, die den weit überwiegenden Teil der Forderungen ausmachen, wird diese Vorabsicherung jedoch häufig unterlassen, weil den Praxen der Aufwand der Voranfrage zu groß ist. In diesen Fällen gehen die Praxen somit das Risiko ein, für die durchgeführten Behandlungen keinen Ausfallschutz zu erhalten.
Die BFS health finance bietet für dieses Problem mit der „Blinddeckungsgarantie“ eine einzigartige, intelligente Lösung, da sie die Übernahme des Ausfallrisikos bei Rechnungen bis 400 Euro grundsätzlich auch ohne vorherige Bonitätsvoranfrage vertraglich garantiert. Diese Rechnungen können sozusagen „blind“ bei dem Abrechnungsdienstleister eingereicht werden. Für die Praxen bedeutet dieses Angebot garantierte Sicherheit bei einer gleichzeitig erheblichen Entlastung des Praxisablaufs.