Als Pferdehalter muss man stets auf Sicherheit bedacht sein. Nicht nur beim Umgang mit dem Pferd, sondern auch bei der Absicherung. Denn durch sein schreckhaftes Wesen kann ein Pferd zu plötzlichen Reaktionen neigen, die auch für den Reiter nicht vorhersehbar sind. Ein Schaden ist schnell die Folge. Nicht nur, dass sich das Pferd in einem solchen Moment verletzen kann, sondern ein Schaden gegenüber Dritten ist nicht auszuschließen. Nach der Rechtssprechung haftet der Pferdehalter auch ohne sein Handeln für die vom seinem Vierbeiner verursachten Schäden. In diesem Fall hilft nur die Pferdehaftpflichtversicherung.
Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html
Da Pferde zu den Großtieren gehören, besteht auch kein Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Dieses wird oftmals nicht berücksichtigt und kann im Schadensfall fatale Folgen haben. Auf Nummer Sicher geht der Pferdefreund, wenn er bereits bei der Anschaffung über eine Pferdehaftpflichtversicherung verfügt. Denn beim Abholen des Pferdes geht die Haftung auf ihn über. Bereits beim Transport mit dem Pferdeanhänger kann es schon zu Problemen kommen. Für das Pferd ist die neue Situation stressig, ein heftiger Tritt z. B. gegen die Stalltür oder den geliehenen Pferdeanhänger sorgt für gebrochenes Holz oder eine dicke Beule. In beiden Fällen muss nun der neue Pferdehalter reagieren, es ist nun sein Risiko.
Auch in der neuen Umgebung kann ein Pferd schnell zu einem Fall für die Pferdehaftpflichtversicherung werden. Wenn es sich im Stall einlebt und mit anderen Tieren nicht zu Recht kommt, können Tritte oder Bisse eine Reaktion sein. Und das führt in manchen Fällen zum Tierarztbesuch für das attackierte Pferd. Die Kosten der Heilbehandlung trägt nun der neue Pferdehalter. Gerade auf der Weide angekommen und mit anderen Pferden beisammen führt ein lautes Geräusch zu einem Schrecken für das Pferd. Es durchbricht das Gatter und trabt nun auf der Straße. Die Kosten für ein neues Gatter sind noch relativ unbedenklich, werden sie doch auch von der Pferdehaftpflichtversicherung übernommen.
Problematisch wird es allerdings, wenn sich ein Pferd unkontrolliert im Straßenbereich aufhält und es zu einer Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt. Personenschäden sind die unausweichliche Folge und ziehen für gewöhnlich hohe Kosten nach sich. Auch Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld sind die Regel. Daher werden in der Pferdehaftpflichtversicherung alle Schadensarten, nämlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt.
Bei der Wahl der Pferdehaftpflichtversicherung gilt genau zu prüfen, welche Leistungen diese noch beinhaltet. Denn Unterschiede gibt es reichlich. Sind z. B. Mietsachschäden oder Schäden an geliehenen Pferdeanhängern mit versichert? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Werden auch die Risiken einer privaten Kutschfahrt oder das Fremdreiterrisiko mit versichert? Alles Fragen, über die sich die Pferdehalter genau im Klaren sein muss, damit seine Pferdehaftpflichtversicherung optimal auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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