Bis zu ihrem Kreislaufkollaps war es für Ruth Günther ein ganz normaler Vormittag. Sie war gerade ins Treppenhaus getreten und dort zufällig ihrer Nachbarin begegnet, die gerade auf dem Weg zum Einkaufen war. Dann jedoch brach Ruth Günther vor den Augen der Nachbarin zusammen. Die Ursache war die gleiche wie bei den letzten beiden Malen: Die 80-Jährige ist Demenzpatientin und vergisst, regelmäßig zu essen und zu trinken. Ihr Kreislauf litt auch dieses Mal unter dem Mangel an Flüssigkeit und Nahrung, so dass die alleinlebende Witwe zum dritten Mal wegen eines Kollapses ins Krankenhaus musste. Dabei hatte sie noch großes Glück, dass sie in ihrer Orientierungslosigkeit ihre Wohnung verlassen hatte, andernfalls hätte niemand etwas von Ruth Günthers Zusammenbruch gemerkt. So erkannte die Nachbarin jedoch direkt den Ernst der Lage und konnte umgehend einen Notarzt rufen.
Verletzungen trug Ruth Günther durch den Sturz glücklicherweise nicht davon, doch im Krankenhaus konnten die Ärzte der Rentnerin dennoch nur begrenzt helfen: Nachdem sie zunächst in die Neurologie verlegt wurde, überwiesen die Ärzte Ruth Günther weiter an ein psychiatrisches Fachkrankenhaus, in dem sie bereits wegen ihrer Alzheimer-Erkrankung bekannt war. Der dortige Sozialdienst stufte die Situation zusammen mit den Ärzten als zu heikel ein, um die alte Dame wieder alleine in Ihre Wohnung in Halle an der Saale zu schicken und informierten Ruth Günthers Sohn. "Die Ärzte sagten, der Vorfall würde sich mit Sicherheit wiederholen und natürlich wollte niemand von uns riskieren, dass meine Mutter alleine zu Hause verdurstet", fasst Henry Günther die damalige Situation zusammen. Aus diesem Grund beantragte er noch aus der Klinik heraus eine Pflegestufe für seine Mutter, die nach Aktenlage auch vorläufig genehmigt wurde.
Ablehnung der Pflegestufe durch die Krankenkasse
Zunächst sah für Ruth Günther also alles gut aus: Ihr Sohn holte sie zu sich nach Rostock in ein nahegelegenes Pflegeheim, kümmerte sich um die Wohnungsauflösung seiner Mutter und sorgte dafür, dass sie sich um nichts kümmern musste. Die Befundlage war eindeutig und so schien der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) als reine Formalität. Bei diesem Besuch sollte ein Gutachter überprüfen, ob Ruth Günther die vorläufig genehmigte Pflegestufe wirklich zustand. "Der Gutachter war nicht einmal 15 Minuten da, hat sich alles nur ganz flüchtig angesehen und kurze Zeit später hatten wir die Ablehnung der Pflegestufe im Briefkasten", erzählt Henry Günther aufgebracht und wagt einen Erklärungsversuch: "Der Zustand meiner Mutter hat sich natürlich durch die Pflege etwas gebessert. Als der Gutachter kam, wurde meine Mutter ja bereits seit acht Wochen gepflegt, erst durch das Krankenhaus und dann durch das Pflegeheim. Der Flüssigkeitsverlust, der vorher ihre Demenz verschlimmert hatte, war also behoben, wäre aber ja ohne Pflege direkt wieder aufgetreten. Und so etwas müsste der Gutachter doch eigentlich wissen und berücksichtigen."
Somit standen die Günthers wieder ganz am Anfang. Da das Pflegeheim nur Menschen mit Pflegestufe aufnimmt, hätte Ruth Günther dort wieder ausziehen müssen. Doch abgesehen davon, dass ihre Wohnung bereits aufgelöst war, hätte sie sich ohnehin nicht mehr selbst versorgen können. Henry Günther lebt allein, ist als Selbstständiger beruflich stark eingebunden und häufig unterwegs, so dass es ihm unmöglich ist, seine Mutter zu pflegen. Auf der Suche nach einer Lösung recherchierte er im Internet und stieß auf die Sebis GmbH. Die unabhängigen Pflegeberater sind darauf spezialisiert, Pflegestufen richtig einzuschätzen, Gutachten zu erstellen und die gesetzlich vorgesehene Pflegestufe durchzusetzen. "Der MDK, der die Gutachten für Pflegestufen erstellt, gehört den Krankenkassen an, die wiederum die Pflegestufen finanzieren. Aus diesem Grund stufen die Gutachter häufig in niedrigere Pflegestufen ein, als sie den Patienten eigentlich zustünden oder verweigern im schlimmsten Fall die Pflegestufe komplett - alles nur um Kosten zu sparen", erklärt Sebis-Geschäftsführer Tino Hölzer.
Widerspruchsverfahren mit professioneller Unterstützung
In Ruth Günthers Fall hat Sebis Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt und konnte problemlos die benötigte Pflegestufe I durchsetzen. "Frau Günther ist kein Einzelfall. Eine Geschichte wie ihre kommt in Deutschland so oder so ähnlich tausendfach vor", sagt Tino Hölzer. Aktuelle Zahlen unterstreichen diese Wahrnehmung: Die Fachzeitschrift "Das Gesundheitswesen" schätzt die aktuelle Zahl der Demenzkranken in Deutschland auf rund 935.000, jedes Jahr kommen circa 231.000 neue Patienten hinzu. "Demenz spielt in ungefähr 60 bis 70 Prozent der Fälle die wir mit Sebis betreuen eine Rolle. Gerade bei diesen Patienten wird überdurchschnittlich häufig die Pflegestufe abgelehnt, weil sie häufig rein körperlich noch fit und selbstständig erscheinen, auch wenn längst nicht mehr alleine für sich sorgen können", stellt Tino Hölzer die Problematik dar.
Henry Günther ist froh, in seiner schwierigen Situation Unterstützung gefunden zu haben: "Ich musste ja ganz normal weiter arbeiten und mich gleichzeitig um meine Mutter und das Pflegeheim kümmern. Da hätte ich mich nicht auch noch ganz nebenbei mit dem Widerspruchsverfahren beschäftigen können - ich wusste schließlich gar nicht, welche Möglichkeiten ich überhaupt hatte." Mittlerweile hat Ruth Günther sich gut im Pflegeheim eingelebt und ihr Sohn ist froh, dass die Zukunft seiner Mutter gesichert ist: "Den Weg dorthin hätte uns die Pflegekasse auch deutlich einfacher gestalten können. Ohne Sebis hätten wir das alles jedenfalls nicht geschafft."