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Zahnzusatzversicherung: Worauf die meisten Patienten Wert legen

Bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung gilt es verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, um den individuell passenden Schutz für die Zähne abzuschließen.
Als sinnvolle Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Zahnzusatzversicherung nicht mehr wegzudenken. Rund elf Millionen Bundesbürger haben diesen Gesundheitsschutz für sich entdeckt, um im Bedarfsfall auch eine Behandlung über die Regelversorgung hinaus sich leisten zu können. Bei der Tarifwahl gibt es Reihe von Kriterien, die individuell von Bedeutung sind.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Grundsätzlich gilt beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung zu beachten: In der Regel gilt eine sogenannte Allgemeine Wartezeit von acht Monaten. Je nach Art der zu erbringenden Leistung wird in manchen Tarifen diese Wartezeit verkürzt oder weggelassen. Eine Behandlung, die während der Wartezeit begonnen und abgeschlossen wird, kann auch nicht über die Zahnzusatzversicherung abgerechnet werden.

Ist die Wartezeit erst einmal abgelaufen, möchten viele Patienten schon die ersten Rechnungen bei ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Sie bekommen dann mitgeteilt, dass diese ggf. nicht in voller Höhe bezahlt wird. Der Grund: Viele Gesellschaften vereinbaren nach der Wartezeit eine sogenannte Leistungsstaffelung. Die Erstattung wird in den ersten Jahren also begrenzt. Je nach Gesellschaft kann diese Leistungsstaffelung bis zu sechs Jahre betragen. Auch auf die Höhe der Erstattung muss man schauen: 1.000 Euro in den ersten vier Jahren sind nicht wirklich viel, wenn mal der Zahnersatz ins Haus steht.

Es gibt Tarife in der Zahnzusatzversicherung, die mit einer Besonderheit aufwarten können. Teilweise ist es möglich, bei Versicherungsbeginn bereits fehlende Zähne mit zu versichern. Dieses kann gegen eine Beitragszuschlag oder eine individuelle Leistungsstaffelung erfolgen. In der Regel lassen sich so bis zu drei oder sogar vier fehlende Zähne in den Versicherungsschutz integrieren.

Wird der Gesundheitszustand penible geprüft? Manche Gesellschaften verzichten ganz auf die Gesundheitsprüfung, dort sind fehlende Zähne und bereits angeratene Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In anderen Fällen muss bei Beantwortung der Gesundheitsfragen oftmals ein zahnärztlicher Befundbericht mit eingereicht werden, wieder andere Tarife begnügen sich lediglich mit der Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Letztendlich kommt es für die Patienten auch auf die Höhe der Erstattung an. Die großen Anbieter leisten auch bei höherwertigem Zahnersatz und bei privatärztlicher Versorgung bis 80 oder 90 Prozent. Auch sind teilweise zusätzliche Leistungen möglich, wie z. B. die Erstattung für die professionelle Zahnreinigung oder Leistungen bei Kieferorthopädie.

Bildquelle: Thommy Weiss, www.pixelio.de
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