- Zur Kritik der Allgemeinen Ortskrankenkassen am Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ulrike FLACH:
Unser Gesetzesentwurf stärkt sowohl das Instrument der Rabattverträge als auch die Wahlfreiheit der Patienten. Das Instrument der Rabattverträge wird auch weiterhin voll wirksam sein. Auch zukünftig wird der Apotheker dem Versicherten das Medikament vorschlagen, für das seine Kasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Geändert wird lediglich, dass der Versicherte, wenn er es wünscht, auch ein anderes wirkstoffgleiches Präparat wählen kann, wenn er dafür die Mehrkosten übernimmt. Für die Kassen ist diese Regelung aufkommensneutral.
Die Anwendung des Kartellrechts auf die Krankenkassen soll Verhandlungsmonopolen vorbeugen. Die Kritik der AOK ist nicht berechtigt, denn gerade die AOKs werden allein aufgrund ihrer Größe mit den Herstellern günstige Verträge abschließen können. Es kann aber nicht sein, dass der Wettbewerb, den wir gerade stärken wollen, durch Einkaufskartelle der Kassen wieder zunichte gemacht wird. Das wäre nicht im Sinne der Versicherten.
Marc Jungnickel
Pressesprecher und
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