Drei-Jahresfrist wird abgeschafft
Union und FDP haben sich darauf geeinigt, die Dreijahresfrist, die von der Großen Koalition beschlossen worden war, wieder in eine Einjahresfrist zu kürzen. Demnach sind Angestellte, die einmalig die Versicherungspflichtgrenze von 4.162,50 Euro brutto im Monat überschreiten, sofort von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen entbunden und können in eine private Krankenversicherung wechseln. Sie können aber auch weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Für Freiberufler, Selbständige und Beamte gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht, sie können sich jederzeit privat versichern.
Wechsel innerhalb PKV vereinfacht
Doch auch die PKV birgt ihre Probleme für die Versicherten. Wer einmal privat versichert ist, für den ist es oft schwer, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren, ab 55 Jahren ist ein Wechsel auf keinen Fall mehr möglich. Des Weiteren ist der Wechsel innerhalb der privaten Krankenverischerung in einen günstigeren Tarif nachteilig für den Versicherten, weil es schwierig ist, Altersrückstellungen zu übernehmen. Doch neue Regelungen haben es privat Versicherten vereinfacht, innerhalb ihrer Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln. Die Risikozuschläge, die für einen solchen Wechsel in der Regel anfallen, dürfen nur noch verlangt werden, wenn der neue Tarif einen größeren Leistungsumfang bietet als der alte und Altersrückstellungen dürfen bis in Höhe des Basistarifs übernommen werden.
Beitragsausfall für GKV in Millionenhöhe
Da 2011 der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung auch noch von 14,9 auf 15,5 Prozent und bei vielen Krankenkassen Zusatzbeiträge drohen oder bereits eingeführt wurden, könnten den gesetzlichen Krankenkassen viele zahlungskräftige Versicherte abhanden kommen. Es wird davon ausgegangen, dass den Krankenkassen im Jahr 2011 ca. 85.000 Besserverdiener davon laufen könnten und das könnte einen Beitragsausfall von mehr als 200 Millionen Euro zur Folge haben. Auch 2012 würden wieder Leute die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und in die private Krankenversicherung flüchten. Davon gehen zumindest die Krankenkassen aus.