fit und munter - BEBP e. V. fordert die Anerkennung der Selbständigkeit von Betreuungs- und Pfleg

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BEBP e. V. fordert die Anerkennung der Selbständigkeit von Betreuungs- und Pfleg

Die Bereitschaft der Deutschen zu einer umfassenden Betreuung ihrer Angehörigen hat in den letzten Jahren stark nachgelassen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie. Der BEBP e. V. fordert deshalb die grundsätzliche Anerkennung der Selbständigkeit von Betreuungs- und Pflegekräften. Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung.
Berlin, 29. September 2010 - Die Bereitschaft der Deutschen zu einer umfassenden Betreuung ihrer Angehörigen hat in den letzten Jahren stark nachgelassen. Jeder fünfte Bundesbürger würde ein Familienmitglied rund um die Uhr pflegen, vor fünf Jahren wollten noch doppelt so viele die Rundumpflege übernehmen. Auch der Anteil derer, die ihren Familienmitgliedern im Pflegefall keinerlei Unterstützung anbieten können, ist von rund sechs auf elf Prozent gestiegen. Dies ergab die aktuelle Studie "Kundenkompass Selbstbestimmung im Alter" der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut auf der Basis zweier repräsentativer Bürgerbefragungen.
Vor allem bei den Beschäftigten in der Privatwirtschaft ist die Bereitschaft gering, sich intensiv um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern - hier würden lediglich 15 Prozent eine Rundumpflege übernehmen; ein Zeichen dafür, dass es diesen Personen immer schwerer fällt, Beruf und Pflege miteinander in Einklang zu bringen. Auch der Deutsche Alterssurvey (DEAS), der im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) durchgeführt wurde, unterstreicht diese Ergebnisse: Künftig wird es mehr Menschen geben, deren berufliche sowie persönliche Situation keine ausreichenden familiären Unterstützungspotenziale bietet.

Konkrete Hilfsleistungen sind gefragt

Deshalb ist es notwendig, vielfältige und qualitativ hochwertige ambulante Hilfe- und Pflegeangebote für Ältere zu fördern, da dies auch dem Bedürfnis älterer Menschen nach selbständiger Lebensführung bis ins hohe Alter entgegen kommt.
Dieses Ziel verfolgt auch der BEBP e.V., der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, durch Qualität, Transparenz und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen sowie Versorgungsstrukturen eine verantwortungsvolle Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu gewährleisten. Die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Menschen und deren Angehörigen erfordern bei der häuslichen Versorgung entweder eine stundenweise oder eine „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung. Dies ist nach Auffassung des BEBP e.V. nur durch eine selbständige Tätigkeit der Betreuungs- und Pflegekräfte möglich, denn nur so kann eine verantwortungsvolle und zielgerichtete häusliche Versorgung betreuungs- und pflegebedürftiger Menschen erreicht werden. Damit selbständige Betreuungs- und Pflegekräfte ihre Dienstleistungen in einem fairen Wettbewerb anbieten können, fordert der Bundesverband BEBP im Namen seiner Mitglieder die Schaffung von Rechtssicherheit durch die grundsätzliche Anerkennung der Selbständigkeit in Deutschland für Betreuungs- und Pflegekräfte. Die undifferenzierte Stigmatisierung selbständiger europäischer Betreuungskräfte als illegale Scheinselbständige hebelt das Recht der Niederlassungsfreiheit aus. Außerdem muss der dem europäischen Recht immanente Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung finden, da bereits anerkannte selbständige deutsche Betreuungs- und Pflegekräfte im Bereich der stundenweisen wie auch in der „Rund-um-die-Uhr“ Versorgung in Deutschland tätig sind.
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