Welthospiztag: Deutscher Kinderhospizverein e.V. kritisiert Ausschluss von schulischen Aktivitäten und sieht Grundrecht auf Bildung verletzt
Lebensverkürzend erkrankte Kinder werden aus Angst oder Unsicherheit oft von schulischen Aktivitäten ausgeschlossen. Damit würden ihnen nicht nur wichtige Lebenserfahrungen vorenthalten, sondern auch ein Grundrecht auf Schule. Darauf hat der Deutsche Kinderhospizverein e.V. (DKHV) in Olpe aus Anlass des Welthospiztages am 2. Oktober hingewiesen.
"Die wenigsten Pädagogen sind darauf vorbereitet, wenn Schulkinder lebensverkürzend erkranken und sterben. Selbst in Förderschulen fühlen sich bundesweit viele lehrende und begleitende Fachkräfte überfordert oder allein gelassen", kritisiert Petra Stuttkewitz vom Vorstand des Deutschen Kinderhospizverein e.V. Es fehle an Zuständigkeiten, geeignete Konzepte in der Aus- und Weiterbildung verbindlich auf den Weg zu bringen und zu erproben. "Sterbende Kinder scheinen durch alle Raster schul- und kinderpolitischer Verantwortung zu fallen", so Petra Stuttkewitz. Doch gerade Kinder mit einer verkürzten Lebenszeit hätten keine Zeit zu verlieren, die Welt zu entdecken und zu erleben.
Für Eltern sei es sehr wichtig, dass ihr Kind auch dann an schulischen Aktivitäten teilnehmen könne, wenn die Erkrankung in einem weit fortgeschrittenen Krankheitsstadium sei. Die Schulpflicht müsse auch dort umgesetzt werden, wo Kinder angesichts des sich abzeichnenden Todes mit der Begründung ausgeschult würden, sie seien nicht mehr förderfähig. Noch immer hätten nur wenige Pädagogen den Mut, Sterben, Tod und Trauer nicht zu tabuisieren. Mir ihrer Offenheit könnten sie betroffenen Kindern helfen, mit der eigenen Lebensbegrenzung und fortschreitenden Einschränkungen besser klarzukommen, so der DKHV.
Ein positives Beispiel sei die Schule ihres Sohnes David, die sie mit ihrem Ideenreichtum immer wieder beeindrucke, beschreibt Anna Lingscheid ihre Erfahrungen. "Seine Klassenkameraden machen einen Rollstuhlführerschein, erfinden besondere Spiele, in die er leicht integriert werden kann. Lehrer machen den Jungen zum erfolgreichen Leselehrer, weil er nur dann versteht, wenn laut und deutlich mit ihm gesprochen wird. Keiner kommt auf die Idee, ihn aufgrund seiner Einschränkungen auszuschließen." Dennoch betont sie, das Schwierigste sei die Anerkennung der Notwendigkeit, den Kindern zusätzliche fachgerechte pflegerische und unterstützende Begleitung zur Seite zu stellen.
Als Unterzeichner der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" fordert der Deutsche Kinderhospizverein e.V., dass der Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in die Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Schule integriert wird. Pädagogen hätten bisher zwar keinen gesetzlichen Auftrag der Begleitung sterbender Kinder - faktisch gehöre sie jedoch zu ihrer Berufswirklichkeit.
Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. wurde im Februar 1990 von betroffenen Familien gegründet, um das Thema schwerstkranke und sterbende Kinder aus einem Tabubereich herauszuholen und das erste deutsche Kinderhospiz in Olpe auf den Weg zu bringen. Der bundesweit aktive Verein betreibt 17 ambulante Kinderhospizdienste, einen davon in Kooperation mit einem anderen Träger. Unter seinem Dach bietet die Deutsche Kinderhospizakademie jährlich 50 Seminar-, Begegnungs-, Tagungsangebote und Weiterbildungen an.
In Deutschland leben rund 22 000 Kinder und Jugendliche mit einer lebensverkürzenden Krankheit. Etwa 1 500 von ihnen sterben pro Jahr.
Für Anfragen steht Ihnen Martin Gierse (Geschäftsführer) gerne unter Tel. 0151/ 15 39 30 26 zur Verfügung.
Partner für Telefoninterviews: Petra Stuttkewitz, Tel. 0151/ 153 93 031 Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhospizverein e.V.
Wir vermitteln auch gerne den Kontakt zu Anna Lingscheid mit Erfahrungen eines Weges schulischer Integration für ihren schwerstkranken Sohn David, jetzt im 2. Schuljahr einer "Schule für alle"
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