Wer ein Auto hat, liebt sie: Die Garage. Im Sommer bleibt der Wagen kühl, im Winter erspart sie das morgendliche Eiskratzen - und mitunter reduziert sie sogar die Versicherungsbeiträge. Allerdings bieten auch Sammel- oder Tiefgaragen keine hundertprozentige Sicherheit: Was passiert etwa, wenn ein Langfinger "unter Tage" brachial zu Werke geht oder ein Nachbar das Auto mutwillig verkratzt? Die Experten der ERGO Versicherung wissen, was Autobesitzern bei Diebstahl, Sachbeschädigung oder Unglücksfällen weiterhilft.
Lagerplatz Tiefgarage - Meist Ländersache
Ein Garagenstellplatz bietet willkommenen Stauraum: Viele nutzen die Fläche daher gerne auch zur Zwischenlagerung von Winterreifen oder sperrigen Gegenständen. Aber Vorsicht: Eine solche "Fremdnutzung" ist nicht überall erlaubt! Vor allem in Bezug auf die Lagerung von brennbaren Stoffen gibt es von Bundesland zu Bundesland größere Unterschiede. Auskunft über die örtlichen Gepflogenheiten gibt die Garagenverordnung der Kommune bzw. des Landes. In Baden-Württemberg ist die Lagerung von Reifen und sogar kompletten Schränken zur Aufbewahrung von Autozubehör erlaubt. Dagegen darf in Sachsen außer dem Auto so gut wie gar nichts in der Garage stehen. "Grundsätzlich sollte man dort besser keine leicht entzündbaren Materialien wie Farben, Lacke, Verdünner oder Spraydosen abstellen", raten die ERGO-Experten. Wer gerne Vorratshaltung betreibt, sollte auch wissen, welche Menge Kraftstoff er in Reservekanistern vorhalten darf - auch hier hat jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften. Die ERGO-Experten empfehlen: "Bei strenger Auslegung stellen in einer Garage fast alle Gegenstände potentielle Zündquellen dar und sollten deshalb an anderer Stelle gelagert werden."
Schaden im Dunkeln
Ein dunkler, relativ leicht zugänglicher Raum: die Tiefgarage eines Mietshauses ist eigentlich ein perfekter Ort für Langfinger. Was aber können Garagenmieter tun, wenn die edlen Alu-Felgen oder das teure Fahrrad aus der Garage entwendet wurden? Zeigen Sie den Schadenfall umgehend Ihrer Kasko- bzw. Ihrer Hausratversicherung an. Unter gewissen Umständen besteht im Rahmen der Versicherungsverträge Versicherungsschutz. Die ERGO-Experten raten jedoch, für alle Fälle auf Nummer Sicher zu gehen: "Fahrrad, Felgen & Co. sind am besten im eigenen Kellerabteil aufgehoben." Was aber, wenn der ungebetene Besucher "nur" eine Delle im Auto hinterlassen hat oder gar ein tiefer Kratzer den Kotflügel verunstaltet? "Bei Vandalismus hilft dem Betroffenen nur eine Vollkasko-Versicherung, wissen die ERGO-Experten. Laut Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes entfällt über ein Drittel der registrierten Sachbeschädigungen auf Kraftfahrzeuge. Hier ist die Aufklärungsquote aber besonders niedrig. Die ERGO-Experten raten daher: "Bei einem neuen Wagen sollte man nicht auf den Vollkasko-Schutz verzichten."
Auto auf der Kippe: Unfall in Duplex-Garagen
Wo wenig Platz ist, wird gestapelt - längst hat sich das Prinzip auch im Großen durchgesetzt: Duplex-Parker nutzen die Stellfläche eines Autos effizient für zwei. Allerdings kann es durch die komplizierte Technik hier immer wieder zu Schäden kommen. Wer hat sich beim Hochfahren einer Duplex-Einheit nicht schon mal die bange Frage gestellt, ob der Platz oben auch wirklich reicht? "Wer hier allzu unbesorgt vorgeht, bekommt schnell die Quittung in Form hässlicher Dellen oder einer abgebrochenen Antenne - und bleibt obendrein noch auf dem Schaden sitzen", warnen die ERGO-Experten. Denn: Der Garagen-Nachbar muss sich nicht vor jedem Absenk- oder Hebe-Vorgang vergewissern, dass der mit bewegte Wagen auch richtig abgestellt wurde. Die ERGO-Experten raten daher: "Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung genau durch! Und achten Sie unbedingt auf Begrenzungsmaße und Warnhinweise." Im Notfall ist häufig unklar, wer die Situation falsch eingeschätzt und damit den Schaden zu tragen hat. Autobesitzer mit Vollkasko-Versicherung sind in jedem Fall auf der sicheren Seite. Denn diese zahlt selbst dann, wenn der Autobesitzer den Fehler durch falsche Bedienung selbst verschuldet hat. Der Eigentümer der Anlage ist hierfür in der Regel nicht zuständig. Einzige Ausnahme: Falls ein Schaden entstand, weil der Vermieter die Wartung des Duplex-Parkers vernachlässigt hat. Es gibt hierfür zwar keine vorgeschriebenen Intervalle, aber der Nachweis einer längeren Wartungspause erleichtert es dem Geschädigten im Ernstfall, seine Ansprüche geltend zu machen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.310
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