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Zahnzusatzversicherung: Ohne Leistungsstaffelung geht es fast nicht mehr

So mancher Patient fragt sich, warum die Zahnzusatzversicherung nicht sofort ohne Summenbegrenzung die Kosten einer zahnärztlichen Behandlungübernimmt. Die Leistungsstaffelung verhindert, dass kurz nach Vertragsabschluss hohe Rechnungenübernommen werden müssen, die die Kosten im entsprechenden Tarif in die Höhe schnellen lässt.
Die beliebteste Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Zahnzusatzversicherung. Rund 11 Mio. Bundesbürger haben den wertvollen Versicherungsschutz abgeschlossen, um im Falle der dentalen Versorgung die hohen Kosten nicht allein aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Grundsätzlich besteht für jedes Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dabei ist aber von großer Wichtigkeit, dass eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig abgeschlossen werden soll. Die immer wieder gestellte Frage nach Übernahme von Kosten bei einer bereits angeratenen Behandlung kann nur negativ ausfallen, da ein Versicherungsrisiko, hier die Zahnerkrankung, nicht vor dem Versicherungsbeginn liegen darf.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Den meisten Zahnzusatzversicherungen bieten umfangreiche Leistungen als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Höherwertiger Zahnersatz wird zu einem großen Teil übernommen. Bei Antragstellung gilt für Übernahme von Kosten für Zahnersatz eine Allgemeine Wartezeit von acht Monaten.

Nach Ablauf der Wartezeit liegt es dann bei der Gesellschaft, wie schnell im welchen Umfang geleistet wird. Vielfach vereinbaren die Zahnzusatzversicherungen eine so genannte Leistungsstaffelung. Dieses bedeutet, dass die volle Leistung erst nach einigen Versicherungsjahren zum Tragen kommt. Insofern ist es also schon wichtig, bereits in frühen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Im Regelfall beträgt die Leistungsstaffelung mindestens zwei Jahre, sie kann aber auch bis zu sechs Jahren betragen. Aus der Kundensicht oft kritisch betrachtet, ist diese Leistungsstaffelung aber ein wichtiges Instrument, um die Kosten für die Zahnzusatzversicherung in einem moderaten Rahmen zu halten. Denn wenn die volle Leistung sofort nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit in Anspruch genommen werden kann, steigen nach wenigen Monaten der Beitragszahlung die Kosten für den Versicherer. Folge hieraus kann sein, dass die Beiträge deswegen angepasst werden müssen.

Die Leistungsstaffelung betrifft auch nicht den Patienten, der mit einem relativ gesunden Gebiss eine Zahnzusatzversicherung abschließt. Die Versicherer müssen schlicht und ergreifend bestimmte Risiken ausschließen, um nicht nach acht Monaten der Beitragszahlung plötzlich von einer Vielzahl der Kunden Rechnungen über mehrere Tausend Euro begleichen zu müssen.

Mit der Leistungsstaffelung lässt sich ein Tarif der Zahnzusatzversicherung besser kalkulieren, die Kosten bleiben in der Folgezeit stabiler. Denn für den Kunden ist es positiver, wenn er weiß, wie lange er auf die volle Erstattung warten muss, als wenn regelmäßig die Beiträge zu seiner Zahnzusatzversicherung angepasst werden müssen.

Bildquelle: Regina Kaule, www.pixelio.de
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