München, 5. Oktober 2010__ Erneut macht das Lebensmittel "Fleisch" Negativschlagzeilen: Nach Analog-Käse und Schinkenimitaten sind nun auch künstlich hergestellte Bratenstücke erhältlich, die zwar wie feines, gewachsenes Muskelfleisch aussehen, in Wahrheit aber zusammengeschusterte Fleischreste sind. Für den Verbraucher ist das Klebefleisch von echten Bratenstücken mit bloßem Auge nicht zu unterscheiden. Und da auch die Preise des Schummelbratens nicht deutlich niedriger liegen und häufig die Kennzeichnung fehlt oder versteckt angebracht ist, wird der Kunde beim Fleischkauf schier entmündigt.
Unter http://www.netdoktor.de/Magazin/Nahrungsmittel-Klebefleisch-d-11271.html beschreibt NetDoktor.de, Deutschlands führendes Gesundheitsportal, in einem ausführlichen Magazinbeitrag die gängige Praxis des Patchwork-Schnitzels. Mit dem Enzym Transglutaminase werden die Fleischreste bepinselt und kommen nach 24 Stunden als großes Fleischstück aus der Presse. Experten versichern, dass das Klebemittel, das auch schon in anderen Lebensmitteln wie fettreduziertem Joghurt oder Tofu verwendet wird, nicht gesundheitsschädlich ist. Ein schwacher Trost jedoch, wenn der Käufer nicht selbst entscheiden darf, ob er gerade ein Filetstück oder ein Fleisch-Puzzle in den Einkaufskorb legt. Kritisch ist dies besonders, wenn Reste verwendet werden, aber auch das Zusammenkleistern von billigem Fleisch zu scheinbar hochwertigen Produkten ist unappetitlich und eine Täuschung des Kunden.
Neben dem genannten Enzymkleber tummeln sich noch weitere Arten von Fleischklebern auf dem Markt. Mit aus Algen gewonnenem Alginat oder Lebensmittelstärke lassen sich ebenfalls - quasi nach der Fischstäbchenmethode - Fleisch- und Fischreste wieder zusammenbasteln. Für Lebensmittelhersteller und Gastronomen, die in ihrem Berufsalltag - etwa in Großkantinen - auf die gleichmäßige Portionierung ihrer Fleischrationen angewiesen sind, ist der Fleischklebers ein willkommenes Mittel. Solange aber die Kennzeichnung des Formfleisches nicht strikt gehandhabt wird, besteht weiterhin die Gefahr der aktiven Verbrauchertäuschung.