Berlin/Eschborn - Darf eine Tablette geteilt werden? Wie wird ein Spray richtig inhaliert? Was ist bei einem Wirkstoffpflaster zu beachten? Jedes dritte vom Arzt verschriebene Arzneimittel, Hilfsmittel oder Medizinprodukt (32 Prozent) ist ? unabhängig vom Wirkstoff ? allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Dies hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2009 ermittelt. Die Apotheken gaben im Jahr 2009 insgesamt rund 212 Millionen Packungen besonders beratungsbedürftiger Darreichungsformen an mehr als 33 Millionen GKV-Versicherte ab. Mehr als jeder zweite GKV-Patient, der mit Arzneimitteln versorgt wurde, brauchte mindestens ein solches Präparat.
"Arzneimittel werden oft unterschätzt. Eine Kopfschmerztablette zu schlucken, ist einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren", so Dr. Andreas Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des DAPI und Mitglied des Vorstands der Bundesapothekerkammer. Werden Arzneimittel falsch angewendet oder falsch gelagert, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können die Wirkung eines Präparats verändern oder zu Nebenwirkungen führen. Kiefer: "Damit Medikamente richtig wirken und gut verträglich sind, sollte sich jeder Patient vom Apotheker die richtige Anwendung zeigen oder erklären lassen."
Den größten Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf Tabletten, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen: 18 Millionen GKV-Versicherte erhielten magensaftresistent überzogene oder retardierte Tabletten. Auf Platz zwei folgten Medikamente, die gespritzt werden müssen (8 Millionen Patienten). Apotheker informierten über die richtige Anwendung weitere 7 Millionen Patienten, die Augenarzneimittel brauchten, und 6 Millionen Patienten, die ein Medikament inhalierten.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.deund http://www.dapi.de.
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