fit und munter - Die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2

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Die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2

Vorteile und Chancen für den Unternehmenserfolg nutzen / Risiken mindern heißt Erfolg sichern / Was Unternehmer wissen sollten
Im Januar 2011 tritt die neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 2" (DGUV Vorschrift 2) in Kraft. Damit wird erstmals ein gleich lautendes und aufeinander abgestimmtes Regelwerk eingeführt und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in allen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen einheitlich konkretisiert.

Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht hier zukünftig aus zwei ganz neuen Komponenten: aus der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgegeben werden. Und aus dem in jedem Unternehmen selbst zu ermittelnden betriebsspezifischen Betreuungsanteil. Durch die Grundbetreuung wird sichergestellt, dass für vergleichbare Unternehmen identische Grundanforderungen bestehen. Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang bedarfsgerecht und ganz individuell auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmt ist.

Unternehmen bietet die neue DGUV Vorschrift 2 deutlich mehr Flexibilität. Denn die Leistungen sind bedarfsgerechter und weisen eine deutliche Qualitätssteigerung gegenüber dem bisherigen Einsatzzeitenkonzept auf. Unternehmen haben es weitgehend selbst in der Hand wie Sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und das Potenzial Ihrer Mitarbeiter stärken, sie werden aber auch hinsichtlich der Ausgestaltung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung stärker in die Verantwortung genommen und müssen sich mit dem Arbeitsschutz bewusster auseinandersetzen.

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    Diese Presseinfo finden Sie auch unter www.bad-gmbh.de

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