(TBZ 26.06.06)
Das ist kein neues Problem: Antibiotikaresistente Bakterien wie (Methicillin-resistente
Staphylokokkus aureus - MRSA) nehmen in Deutschland seit Jahren deutlich zu. Bereits am 1. Juli 2005 hat die 78. Gesundheitsministerkonferenz der Länder auf die Einhaltung der „Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylo-coccus
aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ des RKI aus dem Jahre 1999* hingewiesen.
Neu ist allerdings ein potenzieller Keim-Verteiler: Fast unbemerkt hat dieser in vielen Krankenhäusern Einzug gehalten. Zunehmender Kostendruck der vergangenen Jahre erfordert, die Arbeitsorganisation der Ärzteschaft und Pflegekräfte in Kliniken zu optimieren. IT-Lösungen wie das Krankenhaus-Informationssystem (KIS), die Elektronische Patientenakte (EPA) oder die Elektronische Pflegedokumentation lösen die Krankenakte auf Papier ab. Zur effektiven Nutzung dieser Arbeitsmittel werden meist handelsübliche Notebooks eingesetzt. Deren eingebaute Lüfter saugen permanent Keime an und geben sie wieder in die Umgebungsluft ab. Folge: Der Arzt bei seiner Visite trägt sein Notebook von Zimmer zu Zimmer und verteilt MRSA-Erreger zusätzlich durch die Lüftung. Besonders von infizierten Patienten, bei denen der Erreger noch nicht diagnostiziert ist. Zudem verträgt kein Notebook die vorgeschriebene „Wisch-Desinfektion“ und wird somit zum aktiven Bakterienverteiler für jeden Benutzer und allen weiteren Personen, mit denen der Arzt und die Pflegekraft Kontakt hat.
Gesetzlichen Vorgaben sollen die Patienten schon heute schützen: Die Norm DIN EN 60601-1-1 definiert, dass in der direkten „Patientenumgebung“ (1,5 m neben dem Patientenbett und 2,5 m darüber) keine Geräte eingesetzt werden dürfen, die nicht nach dem Medizinprodukte Gesetz (MPG) geprüft und zertifiziert sind.
Diese Norm kennen die meisten Verantwortlichen in den Krankenhäusern. Einige wissen auch, dass es geeignete und MPG-geprüfte Geräte gibt. Die seien aber erheblich teurer als ein Notebook aus dem Elektronik-Markt. Der höhere Preis ergibt sich aus der Einhaltung der anzuwendenden baulichen Vorschriften zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern im Vergleich zur Massenproduktion von Elektronikgeräten für den alltäglichen Gebrauch.
Bislang gibt es offensichtlich keine Kontrollinstanz, die die Umsetzung der RKI-Empfehlung aus dem Jahr 1999 überprüft und die Einhaltung der DIN-Norm durchsetzt.
Die Infektionsgefahr mit antibiotikaresistenten Bakterien bzw. der Schutz der Patienten ist somit momentan abhängig vom kostengeprägten Verhalten der Verantwortlichen in den
Krankenhäusern.
* Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten
Staphylo-coccus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen
medizinischen Einrichtungen“ des RKI vom 01.12.1999:
http://www.rki.de/cln_048/nn_201414/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/MRSA__Rili,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/MRSA_Rili.pdf
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