„Die Beratungsstelle ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Patienten. Dort können sie sich über Neuheiten in der Zahnmedizin informieren, erhalten beispielsweise aber auch Hinweise für den Verfahrensweg einer Beschwerde“, erklärt Dr. Eberhard Steglich, Vizepräsident der LZÄKB und Zahnarzt aus Guben. So stehen in Brandenburg sieben Beratungsstellen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es in den zahnärztlichen Körperschaften Anlaufstellen für Patienten.
Von dieser Möglichkeit der Aufklärung machen immer mehr Brandenburger Gebrauch. Doch oft hilft bereits ein klärendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt, aufkeimende Probleme aus dem Weg zu räumen. „Der Zahnarzt hat die Pflicht, seinen Patienten über alle Behandlungsvorgänge aufzuklären. Deswegen: Sprechen Sie ihren Zahnmediziner direkt an, wenn sie Fragen haben“, rät Dr. Steglich.
Wer in eine Beratungsstelle geht, sollte sich bewusst sein, dass vor Ort keine Untersuchungen oder Begutachtungen vorgenommen werden. „Es geht ausschließlich um Beratung, bei der der Patient Hinweise für den weiteren Verfahrensweg bekommen kann. Der beratende Arzt ist unbedingt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nichts von dem Besprochenen verlässt den Raum, was immer noch viele Patienten befürchten.“
Dass der Patient seine Krankenakte in der Praxis des behandelnden Arztes jederzeit einsehen darf, ist ein wichtiges Verbraucherrecht, welches viele nicht kennen. „Auch hier gilt: Wenden Sie sich bei Unklarheiten, ihre Akte betreffend, unbedingt an ihren Zahnarzt“, appelliert der Zahnmediziner aus Guben.
Weitere Informationen zur Patientenberatung und eine Liste mit allen Beratungsstellen im Land Brandenburg gibt es im Internet unter www.lzkb.de.