Zuverlässigkeit und Effektivität schätzen Unternehmen an ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - und fordern sie ein. Doch nicht allein der Mensch muss "funktionieren" können, auch die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel müssen den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz, wie sie in der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben sind, entsprechen. Bei der Einhaltung und Dokumentation der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden Unternehmen von ausgebildeten Fachkräften für Arbeitssicherheit der B
Zu überprüfungspflichtigen Arbeitsmitteln zählen seit jüngstem auch Regaleinrichtungen: Hier umfasst das Leistungsspektrum der B
Besonders gern nagt der "Zahn der Zeit" an Spielplätzen, die nicht nur ständiger Beanspruchung, sondern auch wechselnden Witterungsbedingungen ausgesetzt sind. Betreiber von Spielplätzen, wie etwa Städte und Gemeinden oder karitative Einrichtungen, unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und müssen Regressansprüche in Kauf nehmen, wenn sie bei einem Unfall die von den Ländern gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Spielgeräte nicht nachweisen können. Die Arbeitssicherheits-Experten der B
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