fit und munter - Damit die Hebebühne nicht zur Unfallfalle wird...

fit und munter

Damit die Hebebühne nicht zur Unfallfalle wird...

Arbeitssicherheits-Experten der B·A·D prüfen betriebliche Arbeitsmittel sowie Spiel- und Freizeitanlagen
Zuverlässigkeit und Effektivität schätzen Unternehmen an ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - und fordern sie ein. Doch nicht allein der Mensch muss "funktionieren" können, auch die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel müssen den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz, wie sie in der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben sind, entsprechen. Bei der Einhaltung und Dokumentation der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden Unternehmen von ausgebildeten Fachkräften für Arbeitssicherheit der B
  • A
  • D (Bonn) unterstützt: Die Experten einer der führenden Anbieter auf dem Gebiet des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes nehmen Arbeitsmittel, unter anderem Hebebühnen, Türen und Tore, elektrische Betriebsmittel, Leitern und Tritte sowie Krananlagen oder Flurförderzeuge, genau unter die Lupe. Sie tragen auf diese Weise dazu bei, dass die Arbeitsmittel nicht nur zuverlässig und effektiv, sondern auch gefahrlos von den Beschäftigten genutzt werden können.
    Zu überprüfungspflichtigen Arbeitsmitteln zählen seit jüngstem auch Regaleinrichtungen: Hier umfasst das Leistungsspektrum der B
  • A
  • D neben der Prüfung und Wartung ortsfester Regale aus Stahl auch die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

    Besonders gern nagt der "Zahn der Zeit" an Spielplätzen, die nicht nur ständiger Beanspruchung, sondern auch wechselnden Witterungsbedingungen ausgesetzt sind. Betreiber von Spielplätzen, wie etwa Städte und Gemeinden oder karitative Einrichtungen, unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und müssen Regressansprüche in Kauf nehmen, wenn sie bei einem Unfall die von den Ländern gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Spielgeräte nicht nachweisen können. Die Arbeitssicherheits-Experten der B
  • A
  • D helfen bei der Planung und Einrichtung von Spiel- und Freizeitanlagen auf Basis der gültigen Normen sowie bei der Pflege und Unterhaltung - und sie führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an Spiel- und Freizeitanlagen durch. Darüber hinaus sind sie in der Schulung und Weiterbildung aktiv und befähigen die Mitarbeiter des Spielplatzbetreibers zur ordnungsgemäßen Prüfung und Unterhaltung der Spielgeräte.

    Diese Presseinfo finden Sie auch unter www.bad-gmbh.de

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