Mareike W. liebt ihre Stute Wyona und unternimmt mit ihr viele Ausritte. Sie genießen dabei die Weitläufigkeit der Landschaft und die milde Herbstsonne. Nach dem Ausflug führt Mareike W. ihr Pferd auf die Weide. Dort trifft sie ihre Freundin Tanja, die ihrerseits nach einem Ausritt die Stute Bandita dort ausführt. Durch ein Geräusch erschrak sich Wyona heftig und sprang zur Seite. Noch bevor Mareike W. den Abstand zur Stute Bandita vergrößern konnte, war es schon geschehen: Wyona trat das andere Pferd heftig gegen das linke Hinterbein. Das Bein schwoll an, Blut trat und die Verletzung musste tierärztlich versorgt werden.
Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html
Wie ist nun ein solcher Unfall zu bewerten? Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass der Pferdehalterin, in diesem Fall Mareike W. für die Schäden geradestehen muss, die von ihrem Pferd verursacht werden. Dazu gehört auch die Übernahme der Kosten für eine tierärztliche Behandlung, ist doch die Verletzung durch die Tritte von Wyona ausgelöst worden. Auch ohne das Zutun von Mareike F. oder selbst, wenn sie im Schadensfall nicht anwesend ist, haftet sie dennoch für alle von Wyona verursachten Schäden. Die meisten Pferdeliebhaber kennen diese rechtlichen Bestimmungen und sichern sich deshalb auch mit der Pferdehaftpflicht ab, um im Schadensfall den Schadenersatzforderungen gerecht zu werden.
Ohne Absicherung mit einer Pferdehaftpflicht kann es schnell zu einem finanziellen Desaster kommen, denn nicht immer muss ein Schaden glimpflich verlaufen. Wenn z. B. ein Mensch durch einen Tritt verletzt wird, kommen schnell Schmerzensgelder, Kosten für Heilbehandlung und hohe Schadensersatzforderungen zusammen.
Ein weiteres Beispiel soll noch die Notwendigkeit der Pferdehaftpflicht dokumentieren: Das Pferde Sweet Milkyway von Cornelia K. sollte in eine Herde mit anderen Pferden integriert werden. Diese bestand bereits aus vier anderen Pferden. Gegen Mittag stellte der Stallbesitzer fest, dass sich Sweet Milkyway sehr aggressiv den anderen Pferden gegenüber verhielt und führte ihn von der Weide. Weiterhin stelle er Verletzungen bei den anderen Pferden fest, die allesamt tierärztlich behandelt werden mussten. Eine Schramme konnte mit Salbe versorgt werden, bei einem weiteren Pferd musste eine Risswunde am Jochbein genäht werden. Das dritte Pferd erlitt eine Verletzung am Hinterlauf und erhielt Boxenruhe.
Auch hier ist die Rechtslage eindeutig. Cornelia K. muss nun für die Tierarztrechnungen der anderen Pferdehalter aufkommen. Es handelt sich dabei zwar nicht um größere Verletzungen, aber in der Summe betrachtet ist Cornelia K. schon froh, dass sie den Schaden über ihre Pferdehaftpflicht abwickeln kann.
Bildquelle: Sabine Holzke, www.pixelio.de