Ein auf der heutigen Pressekonferenz von der Vorsitzenden des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der Kammer, Frau Dr. Astrid Bühren, vorgestellter Leitfaden gegen Medikamentenmissbrauch spricht von zusätzlich nochmal der gleichen Anzahl mittel bis hochgradig suchtgefährdeter Patienten. Rund 10.000 verschreibungspflichtige Arzneimittel machen „es dem Arzt in seiner Praxis nicht immer einfach, in jedem Fall das geeignete Medikament auszuwählen und mögliche unerwünschte Nebenwirkungen fortwährend im Auge zu behalten.“ Vier bis fünf Prozent der vielverordneten Arzneien, vorwiegend Schlaf- und Beruhigungsmittel, besitzen „ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial“.
Ambulante und stationäre Suchtbehandlung bringt für den Abhängigen den Kampf mit Entzugserscheinungen mit sich, ein Kampf, der sich mindestens über viele Wochen, zumeist aber Monate hinzieht und längst nicht immer zum Erfolg führt. Die entstehenden Kosten der Entgiftungsmaßnahmen trägt die jeweilige Krankenkasse, die Entwöhnungstherapie in der Suchtklinik geht zu Lasten der Rentenversicherungsträger.
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