fit und munter - Höchste Sicherheit für das Arbeiten in der Höhe

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Höchste Sicherheit für das Arbeiten in der Höhe

B·A·D: Mitarbeiter müssen sich auf Leitern und Tritte"fest"verlassen können
Bonn, 10. November 2010 - Wer zur Verrichtung seiner Arbeit hoch hinauf muss, der muss sich auf eines seiner wichtigsten Arbeitsmittel, die Leiter, im wahrsten Sinne des Wortes "fest" verlassen können. In der Betriebssicherheitsverordnung ist die einwandfreie Beschaffenheit, der sachgemäße Gebrauch und das richtige Verhalten bei der Benutzung von Leitern und Tritten eindeutig geregelt. Und das, so die Arbeitsmediziner der B
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  • D GmbH (Bonn), nicht ohne Grund: Denn in Werk- und Fertigungsstätten sowie bei Montage- und Bauarbeiten passieren mehr als die Hälfte aller Absturzunfälle mit Leitern. Als häufigste Ursachen nennen die Experten einer der führenden Anbieter auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes das Um- oder Wegkippen der Leiter sowie das Wegrutschen des Leiterfußes oder des Leiterkopfes.

    Neben der einwandfreien Beschaffenheit der Leiter richtet sich das Augenmerk der Fachleute auch auf den sachgemäßen Gebrauch. So dürfen etwa Stehleitern nicht als Anlegeleitern oder Anlegeleitern nicht als Laufstege verwendet werden. Müssen Leitern zusammengesetzt oder miteinander verbunden werden, so ist nach den Worten der B
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  • D-Experten eine Betriebsanleitung und Bedienungsanleitung erforderlich. Ob Schiebeleiter, Klappleiter, Strickleiter, Hängeleiter oder Mehrzweckleiter - für sie alle gelten eigene Sicherheitsvorkehrungen, die für eine gefahrlose und sichere Nutzung unbedingt einzuhalten sind. So gilt etwa für fahrbare, freistehende Schiebleitern (mechanische Leitern) die Auflage, dass der Auf- und Abbau nur unter fachkundiger Aufsicht erfolgen darf und die Überprüfung der Leiter auf arbeitssicheren Zustand mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person nach TRBS 1203 zu erfolgen hat. Können Unternehmen derartige Überprüfungen nicht nachweisen, drohen ihnen im Falle eines Unglücks möglicherweise Regressforderungen.

    Dem Sturz von einem Tritt folgt üblicherweise zwar kein allzu tiefer Fall, doch die Unfallfolgen können ebenfalls furchtbar sein. Generell sind Tritte nur mit Stufen zulässig, die sicher begehbar und in jeder Gebrauchsstellung standfest sind. Die B
  • A
  • D-Mediziner raten zu erhöhter Aufmerksamkeit bei Tritten mit ausklappbaren oder ausziehbaren Stufen sowie abklappbaren Deckbrettern und verfahrbaren Aufstiegen: Hier muss immer auf ausreichende Standfestigkeit geachtet werden.

    Diese Presseinfo finden Sie auch unter www.bad-gmbh.de

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