Die Landesärztekammer Brandenburg und die Ärztekammer Berlin lehnen den von der Brandenburgischen Landesregierung sowie dem Berliner Senat gestellten Bundesratsantrag zur Schaffung eines Patientenrechtegesetzes, der ohne vorherige Einbeziehung der ärztlichen Selbstverwaltung gestellt worden ist, ab. Das mit diesem Antrag beschriebene Gesetzesmodell drängt den Patienten ein eklatant überreguliertes Arzt-Patienten-Verhältnis auf und lässt kaum mehr Spielraum für das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, welches den Behandlungsvertrag seit jeher kennzeichnet und auch von den Patienten erwartet wird.
Die beiden Ärztekammern befürworten zugleich ausdrücklich alle Aktivitäten und Maßnahmen, die Patienten darin unterstützen und bestärken, ihre Rechte aktiv wahrzunehmen. Grundvoraussetzung für die aktive Wahrnehmung von Patientenrechten ist aber, dass die Rahmenbedingungen in der Patientenversorgung so gestaltet sind, dass Patienten, als auch die Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen im Gesundheitswesen konsequent dabei unterstützt werden, eine am Patientenwohl ausgerichtete medizinische Versorgung zu realisieren. Es gehört zu den Aufgaben unserer Kammern, Patienten und alle anderen Beteiligten im Gesundheitswesen umfassend und in geeigneter Form über die bestehenden Patientenrechte zu informieren.
Die Länder stehen dabei in der konkreten gesetzlichen Verantwortung, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine derartige Patientenversorgung ermöglichen. Diese Verantwortung trifft in besonderer Weise auf landeseigene und kommunale Kliniken zu, wo sich an vielen Stellen beobachten lässt, wie aufgrund von Ressourcen- und Personalknappheit bestehende Patientenrechte tagtäglich verletzt werden (fehlender Facharztstandard, fachübergreifende Bereitschaftsdienste etc.).
Anstatt also Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen, die der Patientenversorgung schaden statt zu nützen, sollten die Länder vielmehr aktiv die Umsetzung der bereits umfangreich existierenden Patientenrechte ermöglichen.
Das eingebrachte Gesetzesmodell dient nicht den Patienteninteressen. Mit überzogenen rechtlichen Anforderungen (z. B. Pflicht zur ausführlichen Patientenquittung, Datenschutz- und Dokumentationsausweitung) würde die effektive Zeit, die der Arzt für die Behandlung des Patienten aufbringen kann, weiter deutlich verkürzt. Als sich gegenseitig von vornherein misstrauende Vertragspartner würden Arzt und Patient die rechtlich festgelegten Leistungen austauschen. Dies wäre ein Arzt-Patienten-Verhältnis, wie es sich weder der Patient, noch der Arzt wünschen könnten. Eine ärztliche Behandlung stellt keine "Bedrohung" dar, vor welcher der Patient geschützt werden muss! Zudem sind geforderte Punkte wie die Ausweitung der Aufklärung und der Einsichtsrechte des Patienten bereits umfassend durch bestehende gesetzliche Regelungen (u.a. ärztliche Berufsordnung) und die Rechtsprechung geregelt.
Die Landesärztekammer Brandenburg und die Ärztekammer Berlin sprechen sich deshalb für eine explizit am Patientenwohl ausgerichtete gesundheitliche Versorgung als Kern eines an Werten orientierten, humanen Gesundheitswesens aus. Die vorgelegte Bundesratsinitiative verfehlt dieses Ziel.