elungen für den Verkauf von Lampenöl ab 1. Dezember
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Schon ein kleiner Tropfen Lampenöl kann zur tödlichen Gefahr werden, wenn er in die Lunge gelangt. Deshalb müssen Öllampen und Behälter mit Lampenöl unbedingt kindersicher sein. Darauf hat Arbeitsminister Guntram Schneider zu Beginn der Adventszeit hingewiesen. "Die beliebten Öllampen sind für Kinder hochgefährlich", sagte Minister Schneider heute (26. November 2010) in Düsseldorf. Eltern sollten deshalb dafür sorgen, dass die Kinder keinen Zugang zu dem Öl oder den Lampen haben.
Die meisten Lampenöle werden auf Paraffinbasis hergestellt, und schon kleinste Mengen Paraffin können eine chemische Lungenentzündung auslösen, die im schlimmsten Fall tödlich verlaufen kann.
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung darf Lampenöl ab dem 1. Dezember 2010 nur noch in schwarzen, undurchsichtigen Flaschen mit maximal einem Liter Inhalt an den Endverbraucher verkauft werden. So soll eine Verwechselung des Öls mit Getränken verhindert werden. Außerdem erleichtern die kleineren Verpackungsgrößen ein gefahrloses Umfüllen des Lampenöls.
Die EU-Verordnung gilt für den gesamten Einzelhandel. Ein Verkauf eventuell noch vorhandener Lagerbestände ist ab dem 1. Dezember nicht mehr zulässig.
Darüber hinaus müssen auf den Verpackungen gut sichtbar folgende Hinweise angebracht sein: "Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl ? oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht ? kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen" sowie "Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren."
Schon jetzt dürfen Lampenöle nur in Behältern abgegeben werden, die einen kindersicheren Verschluss haben. Dies ist auch für die Einfüllöffnung am Ölbehälter der Lampe vorgeschrieben. Die Öllampen müssen stand- und stoßfest sein und einen Dochtschutz besitzen, so dass Kinder keinen direkten Zugang zum Docht haben.
Die Kreise und kreisfreien Städte überwachen die Einhaltung der Vorschriften für den Verkauf von Lampenölen und Öllampen im Einzelhandel; die Bezirksregierungen sind für die Überwachung der Hersteller, der Importeure und des Großhandels verantwortlich.
Weitere Informationen: www.arbeitsschutz.nrw.de