Bausparvertrag.net informiert: Mit einem Bausparvertrag hat man eine gute Alternative zu Tagesgeld oder Festgeld. Denn zum einen ist der zu Vertragsbeginn vereinbarte Zinssatz über die gesamte Laufzeit garantiert, zum andern lässt sich die Rendite durch die staatlichen Zulagen und Prämien noch auf ein nettes Sümmchen erhöhen. Dies funktioniert allerdings nur auf Antrag des Bausparers.
Wer seine vermögenswirksamen Leistungen für das Bausparen aufwendet, kann bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze als Lediger von einer Förderung von bis zu 42,30 Euro profitieren. Denn die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Fiskus beträgt 9 Prozent auf einen jährlichen Sparbetrag von maximal 470 Euro. Infos zur Höhe der Einkommensgrenze gibt es unter http://www.bausparvertrag.net/bausparfoerderung/vl-arbeitgeber-sparzulage.html. Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhält man auf Antrag beim Finanzamt über die Steuererklärung, Anlage VL.
Des Weiteren gibt es die Wohnungsbauprämie. Diese wird dann gutgeschrieben, wenn der Bausparer nicht mehr als 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen bezieht, bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag. Die Prämie beträgt 8,8 % für höchstens 512 Euro bzw. 1.024 Euro pro Jahr. Den Antrag für die Wohnungsbauprämie reicht man bei der Bausparkasse für das vergangene Jahr ein. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst bei Zuteilung des Bausparvertrages. Zu beachten ist jedoch, dass es Wohnungsbauprämie und Sparzulage nicht für den gleichen Sparbetrag gibt.
Wer sich die staatlichen Förderung noch für 2010 sichern möchte, kann unter http://www.bausparvertrag.net/vergleich-bausparkasse.html auch jetzt noch einen Bausparvertrag abschließen und die notwendigen Beiträge leisten.
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