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Pferdehaftpflichtversicherung: Sicherheit und Schutz bei Schadensersatzforderung

Viele Pferdehalter wissen es längst: Ein wirklich wertvoller Schutz bei Schadensersatzforderungen ist nur mit der Pferdehaftpflichtversicherung möglich.
Morgens um 8.00 Uhr erhält Alexandra H. einen Anruf: Ihr Pferd ist von einer Koppel ausgebrochen und steht nun im Garten eines Nachbarn und frisst die gesamte Winterbepflanzung auf. Aufgeregt eilt Alexandra H. zum Ort des Geschehens. Dort muss sie feststellen, dass der Zaun der Koppel eingerissen ist und sogar die Stromlitzen beschädigt sind. Es stellt sich heraus, dass eines der Pferde sich mit der Mähne in der Litze verfangen und bedingt durch die Stromstöße panisch den Zaun zerstört hat. Nach einer kurzen Betrachtung des Gartens erkennt sie, dass der Schaden nicht unbeträchtlich ist. Nicht nur die neue Winterbepflanzung wurde vernichtet, auch viele Gewächse haben den Pferdehufen nicht standgehalten. Alexandra H. meldet den Schaden umgehend ihrer Pferdehaftpflichtversicherung, die sich dem Schaden annehmen soll.

Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html

Alexandra H. muss zu Recht für den Schaden, den ihr Pferd verursacht hat, aufkommen. Zwar trifft sie keine Schuld an der Flucht der Pferde von der Koppel, letztendlich regelt aber das Bürgerliche Gesetzbuch in dieser Frage die Haftung. Dort wird im §833 die Haftung des Tierhalters geregelt. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Betroffenen den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Insofern stellt die Pferdehaftpflichtversicherung ein wichtiges Element auch für die eigene finanzielle Sicherheit dar. Denn eine Schadensersatzforderung, sofern diese berechtigt ist, muss auch angenommen werden. Mitunter können diese Kosten aber zum völligen Niedergang der finanziellen Existenz führen. Vielleicht ist der Schaden in dem genannten Fall vielleicht noch mit 1.000 Euro gutzumachen. Was ist aber, wenn durch ein Pferd tatsächlich ein Mensch dauerhaft und schwer verletzt wird? Dann muss der Pferdehalter ohne entsprechenden Schutz durch die Pferdehaftpflichtversicherung möglicherweise bis an sein Lebensende zahlen. Hier gibt es auch genug Beispiele, die die Möglichkeit eines hohen Schadens repräsentieren. Im August und September dieses Jahres sind auch Bundesautobahnen zwei Menschen bei Unfällen ums Leben gekommen, weil Pferde sich auf die Autobahn verirrt haben und es zur Kollision mit PKW kam.

Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet aber noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Wenn Schadensersatzansprüche unberechtigt sind, werden diese abgewehrt. Mit anderen Worten: Durch die Versicherung wird ein Anspruch zunächst genau geprüft. Notfalls wird dieser dann sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung abgewehrt. Somit steckt auch noch ein Stückchen Rechtsschutz in der Pferdehaftpflichtversicherung.

Bildquelle: Paulwip, www.pixelio.de
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