fit und munter - Warum eine Pferdehalter-Haftpflicht im Winter keineswegs Schnee von gestern ist.

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Warum eine Pferdehalter-Haftpflicht im Winter keineswegs Schnee von gestern ist.

Pferdehalter haben gerade im Winter ein Problem. Viele Pferdehalter berichten, dass ihre Pferde gerade in der kalten Jahreszeit extrem aufbrausend sind. Die Tiere wirken bei Ausritten wesentlich angespannter und nervöser als im Sommer. Die gesteigerte Empfindlichkeit auf Geräusche verursacht manchen ungeplanten Buckler. Damit steigen das Schadenspotenzial und die Notwendigkeit für eine Pferdehalter-Haftpflicht um ein Vielfaches. Ein neuer Online-Rechner zur Pferdehalter-Haftpflicht zeigt centgenau bislang wenige bekannte Spezialkonditionen.
"Meine 4-jährige Stute war völlig aus dem Häuschen. Als sie den Traktor hörte, fing sie an zu steigen, buckeln und rannte spontan gegen das geparkte Auto. Da war absolut nichts mehr zu machen, berichtet mir meine Kundin", so Heike Orthey vom Risiko-Experten ORTHEY.CONSULT (www.orthey.de/pferdehalter-haftpflicht/). Dies ist nur ein Beispiel. Die Liste von außergewöhnlichen Winterschäden mit Pferden lässt sich beliebig fortsetzen.

Grundsätzlich macht eine Pferdehalter-Haftpflicht immer Sinn - unabhängig von der Jahreszeit. Diese Police ist im wahrsten Sinn des Wortes eine echte HaftPFLICHTversicherung für jeden Pferdehalter. Vor allem im Winter entdecken viele Pferde die unbändige Kraft, die in ihnen schlummert. Gerade an kalten Tagen entfachen sie ihr wirkliches Temperament, weil sich die Pferde bei geringer Außentemperatur einfach tierisch gut fühlen. Die Energie muss dann raus, wie bei einem vor Überdruck pfeifenden Teekessel. In dieser Situation wollen Pferde in aller Regel nur noch drei Dinge: Rennen, rennen, rennen!

Alle Tiere sind manchmal unberechenbar. Ob Hund oder Pferd. Auf der anderen Straßenseite tut sich etwas und das bewirkt, dass der lammfromme Vierbeiner in Bruchteilen von Sekunden zum ungezähmten Wildfang mutiert. Wenn durch ein aufgeschrecktes oder scheuendes Pferd Sachen beschädigt oder Menschen verletzt werden, dann haftet der Pferdehalter für die eingetretenen Schäden (§ 833 BGB). Das Gesetz ist in diesem Punkt knochenhart. Wenn durch ein Tier ein Mensch getötet oder verletzt oder ein Gegenstand beschädigt wird, dann haftet der Pferdehalter. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Eine Pferdehalter-Haftpflicht ist in dieser Situation der rettende Anker in der Not. Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die gestellten Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Wenn das der Fall ist, dann zahlt der Versicherer die Kosten an den Geschädigten. Will sich jemand womöglich auf Kosten des Pferdehalters bereichern oder fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, dann wehrt die Pferdehalter-Haftpflicht die Ansprüche eiskalt ab. Wenn es sein muss bis vor Gericht!

Eine wirklich preisgünstige Pferdehalter-Haftpflicht ist nach wie vor Mangelware. Vielmehr kennzeichnen extreme Preisunterschiede den Markt. Und die besten Konzepte entpuppen sich als echte Geheimtipps für erfahrene Branchenkenner. Ohne professionelle Technik gestaltet sich die Recherche nach einer günstigen Pferdehalter-Haftpflicht wie die buchstäbliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen. "Will man eine wirklich optimale Pferdehalter-Haftpflicht finden, dann sollte man auf einen Tarifrechner vertrauen, der mehrere Eisen im Feuer hat. Sonst zäumt man das Pferd beim Schwanz auf", so Heike Orthey von ORTHEY.CONSULT.

Nutzenswerte Informationen und einen kostenlosen Rechner mit Spezialkonzepten zur Pferdehalter-Haftpflicht finden interessierte Tierhalter unter:

http://www.orthey.de/pferdehalter-haftpflicht/
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