fit und munter - Unfallversicherung: Arbeits- und Wegeunfälle

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Unfallversicherung: Arbeits- und Wegeunfälle

Der Schutz der privaten Unfallversicherung ist unverzichtbar - zu großsind die Versorgungslücken, wenn es zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung kommt.
Die Gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen. Oftmals ist sich aber nicht jeder im Klaren darüber, dass deswegen noch lange nicht jeder Unfallversichert ist, der sich in dieser Zeit ereignet. Für viele Bereiche wird eine klare Abgrenzung vorgenommen. Daher ist der Schutz mit der privaten Unfallversicherung als Ergänzung eigentlich zwingend notwendig, um tatsächlich rund um die Uhr vor den Folgen eines Unfalles geschützt zu sein.

Informationen zur privaten Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html

Von einem Geschäftspartner wird die gesamte Firma abends zu einem Musicalbesuch eingeladen. Alle Mitarbeiter, die daran teilnehmen, unterliegen dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Organisieren jedoch einige Kollegen eine private Weihnachtsfeier, so unterliegt dieses nicht mehr dem gesetzlichen Unfallschutz. Kommt es im Rahmen dieser Zusammenkunft zu einem Unfall, so hilft hier allein der Schutz der privaten Unfallversicherung.

Bei der Gehaltszahlung kann man eigentlich deutlicher differenzieren. Begibt sich ein Mitarbeiter zum Sekretariat, um seinen Gehaltsnachweis abzuholen, unterliegt er dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Geht er sich in der Mittagspause dann zur Bank, um den Geldeingang zu überprüfen, erlischt der Versicherungsschutz.

Die Weihnachtsfeier ist der letzte gesellige Abend des Jahres. Alle sind eingeladen, um gemeinsam zu speisen und zu lachen. Hierzu hat der Chef persönlich eingeladen. In dieser Situation greift wiederum der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Nach der Feier möchte ein Teil der Belegschaft noch in die nahe gelegene Disko, um den Abend ausklingen zu lassen. Dabei erleiden sie einen schweren Verkehrsunfall. Die hier betroffenen Personen sind nur im Rahmen der privaten Unfallversicherung geschützt, da sie nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung nicht den Heimweg angetreten haben, sondern die Feier auf eigene Faust noch ausdehnen wollten.

Es gibt eine große Zahl von Fallstricken und Lücken beim Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Letztendlich kann man sich gegen das Unfallrisiko nur schützen, wenn man eine private Unfallversicherung hat. Denn diese bietet Schutz bei den Folgen eines Unfalles rund um die Uhr, egal bei welcher Tätigkeit: Ob in der Freizeit, beim Sport oder auch im Haushalt - hier ist ein wirksamer Versicherungsschutz gewährleistet.

Bildquelle: Albrecht E. Arnold, www.pixelio.de
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