Das Konzept der Bürgerversicherung sieht vor, dass alle erwerbstätigen Bürger (also auch Selbständige) in dieses neue System der Gesetzlichen Krankenversicherung bis zu ihrer Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Einerseits sollen dadurch (weitere) Leistungskürzungen der Gesetzlichen Kassen gestoppt werden, andererseits soll die Bürgerversicherung dem Gerechtigkeitsaspekt verstärkt Berücksichtigung schenken als dies im bisherigen Krankenversicherungssystem der Fall ist.
Gegen die Bürgerversicherung stehen allerdings massive Bedenken und Einwände. Durch ein System der Vereinheitlichung wird nicht gerade der Wettbewerb zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften gefördert, was verbunden ist mit dem Nebeneffekt, dass dadurch wiederum der Leistungsumfang der Krankenversicherung eher weiter abnehmen wird. Kritiker sehen in der Bürgerversicherung geradezu ein systemimmanentes Hemmnis für eine Verbesserung des Leistungsniveaus bei den Gesetzlichen Kassen.
Darüber hinaus bestehen generelle Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bürgerversicherung, da die Grundidee der Bürgerversicherung den Verdacht befördern, der Bürger werde bevormundet und in seiner Entscheidungsfreiheit zu stark eingeschränkt.
Die flächendeckende Einführung der Bürgerversicherung würde quasi mit dem Ende der privaten Krankenvollversicherung einher gehen. Darin liegt auch gerade der Grundgedanke vieler Verfechter der Bürgerversicherung, die nicht einsehen, warum einige Besserverdienende sich vom solidarischen Konzept der Gesetzlichen Krankenversicherung ausklinken können, während die geringer Verdienenden die immer höher werdenden Kosten der medizinischen Versorgung zu tragen haben und zudem weitere Leistungskürzungen hinnehmen müssen.
Mit der Bürgerversicherung würde jeder zur Finanzierung beitragen. Wem die medizinische Grundversorgung durch die Bürgerversicherung nicht reicht, bleiben private Krankenzusatzversicherungen, auf die der private Versicherungssektor geradezu degradiert werden würde. Der Gedanke an das Bürgerversicherung Konzept schürt daher auch den Zweifel, ob sich dieses Finanzierungskonzept noch hinreichend mit dem ursprünglichen Gedanken von der Sozialen Marktwirtschaft vereinbaren lässt. Dieser liegt bekanntlich im sozialen Ausgleich des freien Wettbewerbs der Marktwirtschaft. Die Bürgerversicherung bedeutet dagegen nur noch sehr partiell freier Wettbewerb (nämlich bei den privaten Krankenzusatzversicherungen), aber recht durchgreifenden sozialen Ausgleich.
Auf der anderen Seite könnte zwar eine Bürgerversicherung den privaten Krankenzusatzversicherung Bereich stärken, es ist aber beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise Selbständige für die Gemeinschaft mit zahlen sollen, obwohl diese bereits durch – gerade im Mittelstand – deutlich höhere Steuern belastet werden und ja im Gegenzug auch nicht wie Angestellte Arbeitslosengeld erhalten, sondern für Auftragskrisen selbst vorsorgen müssen.