Britta H. ist abends mit ihrer Stute Ronja auf einem Waldweg unterwegs. Der Weg führt zurück zum Stall, schon sind die ersten Lichter in der Ferne zusehen. Britta H. ist mit ihren Gedanken schon beim nächsten Arbeitstag, Ronja trabt locker voran. Plötzlich taucht aus der Dunkelheit ein Jogger vor ihnen auf. Ronja bäumt auf und trifft den Jogger an der Schulter. Er stürzt und bricht sich dabei das Handgelenk. Britta H. setzt sich nach dem Vorfall umgehend mit ihrer Pferdehaftpflichtversicherung in Verbindung.
Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html
Warum wird eine Pferdehaftpflichtversicherung überhaupt benötigt? Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Haftung des Tierhalters (BGB §833): Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Für Britta H. ergibt sich daraus, dass sie dem Jogger zu Schadensersatz verpflichtet ist. Hier fallen u. a. Kosten für die Heilbehandlung, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall an. Und dann wird die Angelegenheit richtig teuer. Ohne Pferdehaftpflichtversicherung muss Britta H. aus ihrer eigenen Tasche für die Kosten des Unfalles aufkommen. Auch wenn zunächst die Krankenversicherung des Joggers die zunächst anfallenden Kosten übernimmt, so muss Britta H. damit rechnen, in Regress genommen zu werden.
Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet einen umfangreichen Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Je nach Gesellschaft können bis zu 15 Mio. Euro Deckungssumme für diese Schadensarten vereinbart werden. Nicht zu wenig, wenn man bedenkt, dass ein folgenschwerer Unfall einen Menschen auch lebenslang beeinträchtigen kann. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz ist die Existenz des Pferdehalters ebenfalls am Ende.
Wer sich für eine Pferdehaftpflichtversicherung interessiert, muss sich um das Thema Mietsachschäden ebenfalls Gedanken machen. Nicht jeder Tarif bietet diesen Zusatzbaustein an. Dabei kann es im Stall oder auch auf der Weide schnell zu einem Schaden kommen. Auch ein gemieteter Pferdeanhänger kann durch einen unbeabsichtigten Tritt beschädigt werden. Gut, wenn die Pferdehaftpflichtversicherung sich auch solchen Kleinigkeiten annimmt.
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