Vom zuständigen Untersuchungsamt wurden heute die Ergebnisse von Eier-Proben eines Legehennenbetriebes im Kreis Minden-Lübbecke vorgelegt. Hier zeigte sich mit dem Wert von 3,65 pg (Pikogramm) pro Gramm Fett eine Überschreitung der Dioxin-Grenzwerte in den Eiern. Der Grenzwert liegt bei 3,0 qp/g Fett und darf nicht überschritten werden. Der Betrieb bleibt gesperrt. Eier wurden vom Tierhalter bereits seit dem 31. Dezember nicht mehr verkauft. Die betroffenen Partien im Handel wurden bereits zurückgeholt.
Verbraucher, die vor dem 31. Dezember möglicherweise belastete Eier des Betriebes gekauft haben, können diese an folgenden Stempelnummern erkennen: 1-DE-0508762 und 2-DE-0508761 (Mindesthaltbarkeitsdatum spätestens bis 28.01.2011).
Auch diese Stempelnummern sind auf der Internetseite des Verbraucherministeriums unter www.umwelt.nrw.de veröffentlicht.
Die Sperrung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Schweinemast im Kreis Borken wurde heute aufgehoben. Der Dioxingehalt im Schweinefleisch lag deutlich unter dem zulässigen Grenzwert (gefunden 0,18 pg/g Fett; Grenzwert 1,0 pg/g Fett). Der Betrieb durfte bereits seit dem 31. Dezember keine Schweine zur Schlachtung abgeben.
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