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Zahnzusatzversicherung: Central bietet solide Leistung beim Zahnersatz

Nach den Kürzungen im Gesundheitswesen entscheiden sich viele Bürger für die Zahnzusatzversicherung.
In der Ausgabe Finanztest 1/2010 wurden verschiedene Leistungen in der Krankenzusatzversicherung bewertet. Darin sind auch Leistungen der Zahnzusatzversicherung bewertet worden. Die Central hat wie in der Vergangenheit schon in diesem Bereich mit "sehr gut" abgeschnitten.

Der Tarif prodent ist ein leistungsstarker Zahnersatztarif. Dieser hebt sich von vielen günstigen Mitbewerbern dadurch ab, da der Tarif nicht nur für die Regelversorgung hohe Leistungen bringt, sondern auch im Bereich der privatärztlichen Versorgung.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Bei dem Tarif Central prodent handelt es sich um einen reinen Zahnersatztarif. Leistungen für Zahnbehandlung, wie z. B. für die professionelle Zahnreinigung werden nicht erstattet, ebenso wenig sieht diese Zahnzusatzversicherung Leistungen für Kieferorthopädie vor. Dafür fallen die Leistungen im Bereich Zahnersatz sehr hoch aus. Hier werden für Brücken, Kronen, Implantate und andere Zahnersatzleistungen einschließlich der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung 90 Prozent der Kosten übernommen.

Wie auch bei den meisten Mitbewerbern hat die Central eine Leistungsstaffelung, die vermeiden soll, dass Patienten unmittelbar nach Ablauf der achtmonatigen Wartezeit sofort Rechnungen ohne Summenbegrenzung präsentieren. Dieses hat zuletzt bei der Barmenia zur einer drastischen Beitragsanpassung geführt. Die Leistungsstaffelung sieht eine Begrenzung der Leistungen auf 7.500 Euro in den ersten sechs Jahren vor.

Bedingt durch das hohe Volumen der eingereichten Rechnungen bei der Central kommt diese auch nicht an einer Beitragsanpasssung vorbei: Diese fällt aber sehr moderat aus und bewegt sich nach Aussagen der Central im Cent-Bereich. Hingegen haben die Mitbewerber ARAG und Barmenia die Beiträge um teilweise bis zu 35 Prozent angehoben.

Die Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattungsfähig, also bis zum 3,5-fachen Satz. Technische Leistungen werden mit dem 2,3-fachen und Laborleistungen mit dem 1,3-fachen Satz abgerechnet.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, wobei der Vertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden kann.

Bildquelle: Regina Kaule, www.pixelio.de
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