Brigitte P. besitzt ein Pferd, auf das sie sehr stolz ist. Nichts liebt sie mehr als sich beim Ausritt den Wind um die Nase wehen zu lassen. Viel Zeit bleibt für Brigitte P. nicht, da sie beruflich sehr eingespannt ist. Daher lässt sie ihre Freundin Josephine bei Gelegenheit mit ihrem Pferd Dori reiten.
Bei einem geplanten Ausflug wollte Josephine mit Hilfe eines Praktikanten vom Pferdehof das Pferd besteigen. Dori war schon etwas unruhig und bewegte sich beim Besteigen rückwärts. Dadurch kamen Pferd und Reiterin zu Fall, wobei diese durch die Einwirkungen des Sturzes in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html
Im Krankenhaus wurde Josephine operiert und musste noch einige Tage stationär behandelt werden. Nun stellt sich die Frage, wer in einem solchen Fall haftet. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch liegt hier die Haftung bei der Pferdehalterin, also Brigitte P. Um die Schadensersatzansprüche erfüllen zu können, verfügt sie über eine Pferdehaftpflichtversicherung, die alle Schäden, die vom Pferd verursacht werden, gedeckt werden können.
Auch wenn Brigitte P. bei dem Unfall nicht dabei war, so geht der Unfall doch von ihrem Pferd Dori aus. Daher ist nach der Rechtssprechung sie auch verantwortlich für die Schadensregulierung, bzw. ihre Pferdehaftpflichtversicherung. Gerade bei Personenschäden können Kosten auf den Tierhalter zukommen, die man aus eigener Kraft nicht mehr tragen kann. Eventuell wird sogar die Krankenkasse von Josephine sich an Brigitte P. halten, um die Kosten der Heilbehandlung erstattet zu bekommen.
Im Alltagsleben ist sicherlich für jedermann die Privathaftpflichtversicherung ausreichend, um im Schadensfall die Ansprüche Dritter befriedigen zu können. Für Schäden, die, wie in diesem Fall, durch Pferde verursacht werden, reicht das aber nicht aus. Solche Tiere lassen sich eben nur speziellen Tierhalterversicherungen regulieren. Daher hat Brigitte P. richtig reagiert und mit der Pferdehaftpflichtversicherung einen wirksamen Versicherungsschutz für ihr Hobby gewählt.
Die Pferdehaftpflichtversicherung hilft nicht nur bei Personenschäden, auch Sach- und Vermögensschäden sind versichert. Rund um das Hobby Pferd kann es immer mal wieder zu kleinen Zwischenfällen kommen, ob es jetzt eine zerbissene Satteldecke ist oder ein heftiger Tritt im Pferdeanhänger - für solche Schäden steht die Pferdehaftpflichtversicherung gerade.
Nicht zuletzt zeigt Brigitte P. Verantwortung: Mit der Pferdehaftpflichtversicherung sichert sie sich gegen Schadensersatzansprüche ab, sie gewährleistet auch, dass geschädigte Dritte ihre Ansprüche befriedigt bekommen. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz kann das für die Beteiligten eine langwierige und mühsame Angelegenheit werden, wenn kein Geld für die Befriedigung von Schadensersatzansprüchen vorhanden ist.
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