Niedergelassene Ärzte müssen die Diagnosen ihrer Patienten künftig kodieren. Ärzte sowie einige Kassenärztliche Vereinigungen haben sich aufgrund der befürchteten bürokratischen Mehrbelastungen gegen die neuen Richtlinien ausgesprochen.
Ab dem 1. Januar 2011 treten die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) in Kraft, nach denen alle niedergelassenen Ärzte die Diagnosen ihrer Patienten kodieren müssen. Ziel der Einführung dieser Richtlinien ist es, die Darstellung der Morbidität zu verbessern. Nur mit korrekt kodierten Diagnosen lässt sich der Behandlungsbedarf der Versicherten gegenüber den Krankenkassen geltend machen.
In der Ärzteschaft stößt die Einführung der AKR auf heftigen Widerstand. Es wird befürchtet, dass die zeitaufwendige Dokumentation von Erkrankungen erhebliche Nachteile für die Patienten mit sich bringt. Es ist damit zu rechnen, dass die Ärzte mindestens zehn Prozent ihrer Arbeitszeit in die aufwändige Kodierung der Diagnosen investieren müssen und die Zeit für die ärztliche Behandlung am Patienten dadurch zwangsläufig fehlt. Folge der neu eingeführten Kodierung ist auch eine umfassende Bekanntgabe sämtlicher Diagnosen der Patienten, weshalb viele Ärzte den Patientenschutz gefährdet sehen, da die ärztliche Schweigepflicht insoweit unterlaufen wird. Weiterhin sind viele Diagnosen der AKR mit unnötig aufwändigen und teilweise nicht medizinisch begründeten Kriterien versehen.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen, unter anderem in Bayern, Hamburg und Hessen haben sich gegen die Einführung der AKR ausgesprochen und argumentieren im Wesentlichen mit der erheblichen bürokratischen Belastung der Ärzte durch die Kodierung. Die KBV hat daher mit den Krankenkassen zunächst eine Übergangsphase von sechs Monaten vereinbart. Die AKR werden zum 1. Januar 2011 zwar verbindlich eingeführt und sind von den Ärzten ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich anzuwenden. Sanktionen drohen bis 30. Juni 2011 aber weder bei fehlerhafter, noch bei gänzlich fehlender Kodierung.
Fazit: Durch diese Übergangsphase sollen die Ärzte die Möglichkeit haben, sich ohne Druck an die neue Kodierung zu gewöhnen und gegebenenfalls Schulungs- und Informationsangebote in Anspruch zu nehmen. Erst ab dem 1. Juli 2011 gelten die Richtlinien verbindlich für alle niedergelassenen Ärzte.