Seit September 2009 ist die Patientenverfügung im Gesetz verankert. Jeder Erwachsene kann seitdem verbindlich festhalten, welche medizinische Behandlung er wünscht oder ablehnt, für den Fall, dass er sich einmal nicht mehr äußern kann. Doch wie geht ein Mensch mit so viel Verantwortung um? Finanztest erläutert in der Februar-Ausgabe an einigen Beispielen, welche Wünsche jeder zu Papier bringen kann und erklärt, was dabei zu beachten ist.
Eine Patientenverfügung ist nur sinnvoll, wenn sich der Verfasser über die Folgen im Klaren ist. Wichtig ist daher das Gespräch mit einem Arzt und den Angehörigen. Auch Anmerkungen zu Werten, Erlebnissen, Wünschen und Ängsten in der Patientenverfügung helfen nach dem Willen des Patienten zu handeln. Schließlich sollte aus der Verfügung hervorgehen, in welchem Fall sie genau gelten soll.
Das Pilotprojekt "beizeiten begleiten" testet Patientenverfügungen in drei Seniorenheimen. Dort verrät zum Beispiel ein roter Aufkleber auf dem Bett einer Patientin, dass Ärzte nur Schmerzen lindern, nicht aber ihr Leben verlängern dürfen. Nur wenn sich die Patientin noch anders äußert, dürfen die Ärzte sie retten. Bis Ende des Jahres wollen die Projektleiter von "beizeiten begleiten" ihren Bericht veröffentlichen. Finanztest beschreibt, wie die Bewohner dort und andere Interessierte die Fragen für sich geregelt haben.
Mehr zum Thema Patientenverfügung ist zu lesen in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de.
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