Neumarkt, den 19. Januar 2011. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute in einem erstinstanzlichen Urteil über die Klage der Zentrale für unlauteren Wettbewerb gegen die Neumarkter Lammsbräu entschieden, wobei das Urteil zunächst mündlich verkündet wurde. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt zu einem späteren Zeitpunkt vor. Das Gericht spricht sich in seinem Urteil im Wesentlichen gegen eine Unterscheidung von Mineralwässern und Bio-Mineralwässern aus.
Auslöser für diese juristische Klärung war eine Klage der Zentrale für unlauteren Wettbewerb, die zwei Ziele durchsetzen will: Sie will generell den Begriff "Biomineralwasser" verbieten lassen. Und sie will untersagen lassen, dass ein Bio-Mineralwassersiegel verwendet wird.
Susanne Horn, Geschäftsführerin der Neumarkter Lammsbräu: "Wir bedauern dieses Urteil sehr, weil es aus unserer Sicht die berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es auch bei Mineralwässern sehr große Qualitätsunterschiede gibt. Der Verbraucher hat ein Recht darauf, genau zu erfahren, welche Qualität sein Mineralwasser tatsächlich hat. Die Klassifizierung Biomineralwasser, die sehr hohe Anforderungen an die Wasserqualität stellt, ist das probate Mittel, für den Verbraucher Transparenz herzustellen. Wir werden uns daher im Interesse des Verbraucherschutzes weiter dafür einsetzen, dass Mineralwässer mit Bio-Qualität auch so benannt werden dürfen. Wir werden im nächsten Schritt in Berufung gehen. Die Neumarkter Lammsbräu wird weiter ihr Bio-Mineralwasser unter der Bezeichnung "Bio-Kristall", das eine hohe Akzeptanz bei den Konsumenten hat, vertreiben. Dies auch im Hinblick darauf, dass wir in der nächsten Instanz eine Korrektur des Urteils erwarten. Wir können uns nicht vorstellen, dass die in der Lebensmittelbranche europaweit praktizierte Bio-Klassifizierung bei Mineralwässern, dem wichtigsten Lebensmittel überhaupt, halt macht."
Zu Vorgeschichte und Hintergrund:
Zum Hintergrund dieser Auseinandersetzung: zwei zentrale Entwicklungen der letzten Jahre beeinflussen zunehmend das Verbraucherverhalten:
* Die Verbraucher müssen täglich aus einem großen Angebot von Trink- und Mineralwässern auswählen; diese Wässer weisen große Unterschiede in der Wasserqualität auf, ohne dass dies für den Verbraucher transparent ist. Die Qualitätsunterschiede rühren u.a. daher, dass Schadstoffbelastung und Umweltverschmutzung leider auch vor den Mineralquellen keinen Halt machen. Viele Stoffe müssen auch nicht auf den Etiketten ausgewiesen werden.
* Immer mehr Endkonsumenten wünschen für ihre Kaufentscheidung präzise Informationen über die Produktions- und Distributionsbedingungen der angebotenen Waren; beim Mineralwasser zählt dazu beispielsweise auch der Transportweg, der bei der Überwindung sehr großer Distanzen zu negativen Auswirkungen auf die Klimagasbilanz führen kann.
Die Neumarkter Lammsbräu, deren Produkte sich mit strengen Qualitätsanforderungen auf dem Bio-Getränkemarkt eine hohe Reputation erworben haben, setzt sich im Interesse einer wachsenden Zahl kritischer Verbraucher für eine europaweite Bioqualitätsstufe bei Mineralwasser ein: Ein Bio-Mineralwasser muss im Minimum für Eltern und Kinder in jeder Hinsicht sicher sein. Es sollte strengen Qualitätsstandards genügen, damit es täglich unbesorgt in unbegrenzter Menge getrunken werden kann; dabei stehen drei ökologische Qualitätsbereiche im Vordergrund:
* Zusammensetzung des Wassers (Produktsicherheit, Schadstoffminimierung)
* Ein schonender und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Umgang mit der Mineralquelle
* Ein ressourcenschonender Vertrieb: Verpackung in umweltfreundliche und sichere Gebinde, Vermeidung langer Transportwege, etc.
Die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. hat seit 2009 in diesen drei Bereichen insgesamt 50 präzise Qualitätskriterien definiert, die ein Bio-Mineralwasser erfüllen muss. Der Großteil der Kriterien ist strenger gefasst als es die bestehenden Regelwerke für Mineralwasser und auch für Trinkwasser vorsehen. Eine kontinuierliche Überprüfung von Wasserqualität und Abfüllbedingungen durch unabhängige Institute bildet dabei die Grundbedingung für das Siegel "Bio-Mineralwasser".
Damit war der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Bio-Siegel erfolgreich bewältigt. Denn alle staatlich vergebenen Bio-Siegel sind einst aus einer privaten Zertifizierungsinitiative hervorgegangen. Deswegen wird sich die Neumarkter Lammsbräu auch weiterhin für ein staatlich anerkanntes Bio-Siegel für Mineralwässer einsetzen.