onale Kontaktstellen bringen Vorteile für deutsche Patienten / Bessere Informationen über Behandlungsmöglichkeiten im Ausland.
"Das Europäische Parlament und die anderen EU-Institutionen haben nach einer wirklich schweren Geburt ein Baby zur Welt gebracht. Dieses muss gepflegt werden, damit es wächst und gedeiht." Dies erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese anlässlich der Annahme der Richtlinie über Patientenrechte im Europäischen Parlament am Mittwoch.
Nach langjähriger Diskussion haben sich die Abgeordneten mit den Vertretern des Ministerrates auf einen Kompromiss geeinigt; daher gilt die Zustimmung der Gesundheitsminister als Formsache. Die Richtlinie setzt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes um, nach der jeder Patient das Recht hat, sich im Ausland behandeln zu lassen. Bei ambulanten Dienstleistungen, wie z.B. der Anpassung eines Hörgerätes, braucht man keine Vorabgenehmigung. Bei Behandlungen, die mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden sind, muss man sich vorher bei seiner Krankenkasse den Aufenthalt genehmigen lassen.
"Das Recht, sich im Ausland behandeln zu lassen, hat der Europäische Gerichtshof schon vor über zehn Jahren postuliert. Leider haben viele Mitgliedstaaten es bis heute nicht umgesetzt. Dies ist zynisch, denn dadurch wurde jeder einzelne Patient auf den Klageweg verwiesen. Im schlimmsten Fall konnte der Patient gestorben sein, bevor das Urteil gesprochen war. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist besonders wichtig für Patienten, die auf einer Warteliste stehen. Die können sich nämlich in einem anderen Land schneller behandeln lassen. Auch für Bürgerinnen und Bürger im grenznahen Raum oder Menschen, die aus privaten Gründen, z. B. wegen Familienangehörigen, eine Operation lieber im Ausland durchführen lassen, können profitieren. Medizinisch besonders wichtig ist es bei hoch spezialisierten Behandlungen, z. B. für seltene Erkrankungen, die nicht in jedem Land angeboten werden", so der Arzt und Europaabgeordnete.
Für die deutschen Patienten ändert sich durch die Richtlinie nicht so viel, da deutsche Krankenkassen in der Regel einen Aufenthalt im Ausland auch bisher schon erstattet haben. Allerdings gibt es durch die Schaffung sogenannter nationaler Kontaktstellen in Zukunft die Möglichkeit, sich besser über die Situation in den anderen Mitgliedsstaaten zu informieren. "Eine unabhängige Stelle gibt den Patienten beispielsweise Auskunft über Qualitätsstandards im Ausland und die Frage der Haftung im Falle von Behandlungsfehlern", so Liese. Außerdem sollen europäische Referenznetzwerke, insbesondere im Bereich der seltenen Erkrankungen, aufgebaut werden, damit die Mitgliedstaaten besser zusammenarbeiten können. "Optimal ist natürlich, wenn der Patient nicht reisen muss, sondern das Fachwissen in Europa so gut vernetzt ist, dass man auch vor Ort die bestmögliche Diagnostik und Behandlung bekommt", so Liese. Große Chancen bietet die Richtlinie für die deutschen Ärzte und Krankenhäuser. "Trotz aller Unkenrufe ist unser Gesundheitssystem im Vergleich mit anderen Ländern der EU noch recht gut, daher können wir hoffen, unsere Einrichtungen durch Patienten aus anderen europäischen Ländern besser auszulasten und dringend notwendige Operationen von Patienten auf der Warteliste zukünftig in Deutschland durchzuführen", so Peter Liese, der als Arzt unter anderem in einer Kinderklinik und einer Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin gearbeitet hat.
Dr. med. Peter Liese
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