Milch und Fleisch der 22 landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt, bei denen ein mit geringsten Mengen Antibiotikum verunreinigtes Futtermittel sichergestellt wurde, dürfen verwertet werden. Die amtlichen Untersuchungsergebnisse von sechs Milchproben ergaben, dass Chloramphenicol nicht nachweisbar ist. Damit ist abschließend geklärt, dass auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung keine gesundheitliche Gefährdung für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht.
Insgesamt waren 55 Tonnen Futtermittel an 22 Betriebe in Sachsen-Anhalt geliefert worden, die das Antibiotikum enthalten hatten. Von dieser Gesamtmenge konnten 22 Tonnen in den landwirtschaftlichen Betrieben sichergestellt werden.
Bereits Proben und Berechnungen zum Futtermittel hatten ergeben, dass nur geringste, analytisch nicht nachweisbare Spuren des verbotenen Antibiotikums im Fertigfuttermittel enthalten sein konnten.
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