Freiburg, 21.01.2011 - An das Angenehme im Leben gewöhnt man sich recht schnell, besonders an die Beihilfeleistungen. Im Zusammenspiel mit einer ergänzenden Krankenversicherung ist die Lehrkraft dann optimal geschützt. Dieser gute Leistungsrahmen hat auch Behandlungsformen zum Inhalt, die nicht allgemein geläufig und in den üblichen Kassenleistungen bewilligt sind. Zum Beispiel die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO).
So können Beihilfeberechtigte die HBO z.B. bei einem mit Perceptionsstörungen des Innenohrs verbundenen Tinnitusleiden in Anspruch nehmen. Ohrgeräusche sind bei Lehrkräften aufgrund von Lärmbelastung und Stress häufiger als in anderen Berufen. Wenn Medikamente nicht helfen, steht Lehrerinnen und Lehrern die Option auf die Hyperbare Sauerstofftherapie offen. Je eher sie nach einem gescheiterten Behandlungsversuch eingesetzt wird, z.B. nach einem Hörsturz mit Tinnitus mit Kortison oder Infusionen, desto größer sind die Aussichten auf Besserung oder Heilung.
Unter die gleichfalls genehmigungsfähige "Periphere Ischämie" können auch das Knochenmarködem-Syndrom, ein Morbus Ahlbäck, eine aseptische Knochennekrose oder auch Bestrahlungsspätfolgen zugeordnet werden. Die Behandlungsmöglichkeiten wurden mit Bedacht ausgewählt, können so doch oft Operationen und Gelenkersatz und damit weit höhere Kosten vermieden werden.
Wer in seinem Lehrerberuf alt werden möchte, ist oft froh über diese Behandlungsmöglichkeiten. Gilt es doch, sein Hörvermögen zu erhalten oder weiter in der Lage zu sein, stundenlang vor seinen Schülern zu stehen. Das Druckkammerzentrum Freiburg unterstützt seine Patienten: Beihilfestelle und private Krankenversicherung werden vor der beabsichtigten Behandlung informiert und um Kostenübernahme gebeten. Fragen können im Vorfeld im persönlichen Arzt-Gespräch geklärt werden: Anfragen unter Tel. 0761/382018. Weitere Informationen zur Hyperbaren Sauerstofftherapie auf www.hbo-freiburg.de (http://www.hbo-freiburg.de)