mbryonen dürfen nicht patentiert werden"
"Embryonen und deren Stammzellen dürfen niemals zu einer patentierbaren Erfindung erklärt werden, denn jegliches menschliche Leben entzieht sich der Verfügbarkeit anderer und darf nicht zu fremden Zwecken missbraucht werden." Diese These vertritt Verena Föttinger, Theologin und Mitglied der Bundesprogrammkommission der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) und kirchenpolitische Sprecherin der ÖDP in Baden-Württemberg.
Föttinger verweist somit auf die Klage des Bonner Stammzellenforschers Oliver Brüstle, der vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dafür plädiert, menschliche Stammzellbündel, die jünger als 14 Tage sind, vom Patentierungsverbot auszunehmen. "Es käme einer grundsätzlichen Untergrabung des Embryonenschutzes gleich, folgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei seiner Verhandlung über das Patent DE 19756864 der Meinung von Oliver Brüstle", sagt ÖDP-Politikerin Föttinger.
Das in der EU-Biopatentrichtlinie festgeschriebene Verbot der Patentierung menschlicher Embryonen und ihrer Teile könne nicht nur auf solche beschränkt sein, die sich bereits in eine Gebärmutter eingenistet haben, so Verena Föttinger, sondern umfasse alle Embryonen, deren Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt und so an menschlicher Würde teilhaben.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Bundespressestelle: Florence v. Bodisco
Erich-Weinert-Str. 134
10409 Berlin
Tel. 030/49854050
florence.bodisco@oedp.de
http://oedp.de/blogs/oedpblogger