Pferdehalter haben viel Verantwortung. Nicht nur gegenüber ihrem Tier, denn die Pflege und Versorgung steht ja außer Frage. Doch gegenüber Dritten, denen in Umgang mit dem Pferd ein Schaden zugefügt wird, müssen sich die Halter der großen Vierbeiner einer besonderen Verantwortung bewusst sein. Dieses sieht die Rechtssprechung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor.
Informationen zur Pferdeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung.html
Die Haftung des Tierhalters wird in §833 BGB eindeutig geregelt. Für den Versicherungsschutz bedeutet das: Eine normale Privathaftpflichtversicherung ist nicht ausreichend, um durch das Pferd verursachte Schäden zu regulieren. Für diese Fälle benötigt man einen separaten Schutz, die Pferdeversicherung.
Katja C. ist stolze Besitzerin einer Stute. Sie ist auf einem Reiterhof mit vielen anderen Pferden untergebracht. Nach der Arbeit wollte Katja C. mit einer geliehenen Schermaschine
ihrer Stute Darling scheren. Dabei erschreckte sich Darling so heftig, dass sie mit dem Hinterhuf auf das Versorgungskabel der Maschine trat. Da dieses nicht durch einen Stecker mit der Stromversorgung verbunden, sondern angeschweißt war, riss das Kabel aus der Verankerung. Der Schaden belief sich auf rund 220 Euro. Katja C. hat sich mit ihrer Pferdeversicherung in Verbindung gesetzt, um den Schaden zu übernehmen.
In diesem Fall hätte Katja C. ohne weiteres den Schaden auch aus eigener Tasche bezahlen können. Dafür braucht man doch keine Pferdeversicherung - oder? Doch nicht immer sind es die kleinen Dinge, für die eine Pferdeversicherung einspringen muss. Sicherlich sind zerbissene Satteldecken oder eingetretene Stalltüren überall an der Tagesordnung, doch was ist, wenn es durch ein Pferd mal zu einem Personenschaden kommt? Schnell können die Schadensersatzforderungen, Schmerzensgelder oder Behandlungskosten für das finanzielle Aus beim Pferdehalter sorgen.
Daher bietet die Pferdeversicherung mit bis zu 15 Mio. Euro Deckungssumme sehr hohen Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Und das ist nicht einmal zu hoch gegriffen. Im Herbst des vergangenen Jahres sorgten zwei spektakuläre Unfälle mit Pferden in Süddeutschland für Schlagzeilen. In beiden Fällen sind Pferde von einer Koppel ausgebrochen und haben sich auf nahe gelegene Autobahnen verirrt. Dabei kam zu Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Außerdem entstand hoher Sachschaden.
Für einen Vermögensschaden gibt es auch ein gutes Beispiel: Im Sommer vergangenen Jahres sind im Kreis Mettmann von einer Weide mehrere Pferde ausgebüxt und haben für rund vier Stunden die Autobahn A3 zwischen Oberhausen und Köln lahmgelegt. Es hat einige zeit gedauert, bis Feuerwehr, Polizei und Veterinäre die Tiere wieder eingefangen haben. Ein kilometerlanger Stau war die unweigerliche Folge. Menschen und Tiere kamen dabei nicht zu Schaden. Dennoch wurde dem Pferdehalter eine saftige Rechnung für den Einsatz präsentiert.
Bildquelle: Günter Havlena, www.pixelio.de