Haustiere sind bei Kindern sehr beliebt, ob Meerschweinchen, Hamster, Katze, Hund oder auch Pferd. Bei den kleinen Tieren ist eine Anschaffung oder der Unterhalt noch relativ preiswert, aber bei einem Pferd? Die Kosten können nur die wenigsten Eltern aufbringen.
Durch die hohen Kosten im Unterhalt ist es vielen Tierliebhabern nicht vergönnt, ein Pferd zu besitzen. Wenn nun eine Pferdehalterin mal die Freundin mit zum Stall nimmt, um das Pferd vorzuführen oder auch die Freundin reiten zu lassen, muss auf alle Fälle der Versicherungsschutz über eine Pferdehaftpflicht bestehen. Denn darf die Freundin mal aufs Pferd, um ein paar Runden zu drehen, haftet die Halterin des Pferdes für die entstehenden Schäden.
Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html.
Katrin kann sich glücklich schätzen: Ihre Eltern haben ihr zum 18. Geburtstag ein Pferd geschenkt. Nun steht die Pferdedame Alissa zusammen mit den anderen Artgenossen wohl untergebracht auf einem Reiterhof. Viele Ausritte werden in den folgenden Wochen unternommen. Für den Schutz ist auch gesorgt: Katrins Vater hat direkt eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen. Die beste Freundin von Katrin, Sabine ist leider nicht so gut situiert. Daher nimmt Katrin sie auch häufig mit zum Reiterhof, wo Alissa von den beiden jungen Frauen gefüttert, gepflegt und gestriegelt wird.
Natürlich darf Sabine auch mal einen kleinen Ausritt auf Alissa unternehmen, schließlich ist sie ja die beste Freundin. Aber Alissa hat heute keinen guten Tag und lässt sich nur widerwillig aus dem Stall führen. Sabine nimmt die Zügel fester in die Hand, besteigt Alissa und reitet los. Dabei hat sie Alissa nicht völlig unter Kontrolle. Die Stute bäumt auf und landet mit den Vorderläufen auf der Motorhaube eines abgestellten Cabriolets. Katrin ruft ihren Vater an, der wiederum als Halter des Pferdes sich mit der Pferdehaftpflicht in Verbindung setzt, um den Schaden zu melden.
Bei der Pferdehaftpflicht ist dieser Schaden durch fremde Reiter in den Tarifen der meisten Versicherungsgesellschaften gedeckt, da das Fremdreiterrisiko Bestandteil der Versicherung ist. Die IAK GmbH informiert im Internet umfassend zu diesem Thema. Als Pferdehalter muss man auch auf die Höhe der Versicherungssumme oder andere Einschlüsse im Versicherungsschutz geachtet werden. Von der IAK GmbH werden Tarife mit Deckungssummen von 3 bis 15 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden angeboten. Vermögensschäden sind ebenfalls Bestandteil der Pferdehaftpflichtversicherungen. Auch lassen sich viele andere Risiken wie z. B. Kutschfahrten, Flurschäden oder auch Schäden im Ausland absichern.
Bildquelle: Rita Köhler, www.pixelio.de