Im Zuge der Einsparungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind viele Bundesbürger darauf angewiesen, ihren Wunsch nach hochwertigem Zahnersatz über eine Zahnzusatzversicherung zu finanzieren. Denn mittlerweile wird selbst die Regelversorgung nicht mehr in voller Höhe übernommen, bei privatärztlichen Rechnungen oder Implantaten muss der Patient schon sehr tief in die Tasche greifen.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Wer eine Zahnzusatzversicherung beantragt, kommt in der Regel nicht um die Beantwortung von Gesundheitsfragen vorbei. Denn schließlich kann sich eine Zahnzusatzversicherung das Risiko aussuchen, dass sie aufnehmen wird. Und Patienten mit schon etwas anfälligen Zähnen haben hier in der Regel schlechte Karten. Ganz ohne Gesundheitsfragen kommt die Zahnzusatzversicherung der Universa aus: Im Antrag wird nicht danach gefragt. Allerdings sind nach den Bedingungen alle Maßnahmen von der Versicherungsleistung ausgeschlossen, ebenso besteht kein Versicherungsschutz für fehlende Zähne.
Die meisten anderen Gesellschaften lassen sich auf dem Antrag mit den Gesundheitsfragen den Zahnstatus des Patienten schon ein wenig genauer erklären. Die CSS hat seit Ende 2009 ihre Gesundheitsfrage sogar erheblich verschärft. Hier muss der Patient nicht nur über geplante Behandlungen oder fehlende Zähne Auskunft geben, auch nach dem Alter von bestehendem Zahnersatz oder dem Termin des letzten Zahnarztbesuches wird gefragt. Oftmals muss sogar ein zahnärztlicher Befundbericht eingereicht werden.
Andere große Gesellschaften im Bereich der Zahnzusatzversicherung, wie z. B. ARAG, Barmenia, HanseMerkur, Central oder Gothaer, beschränken sich in der Regel auf die Frage nach laufenden Behandlungen und nach der Anzahl fehlender Zähne.
Sicherlich bieten Gesellschaften, die keine Gesundheitsfragen stellen, auch solide Leistungen - die Universa erstattet sehr hoch auch im Bereich privatärztlicher Zahnersatz. Gesellschaften mit Gesundheitsfragen im Antrag bieten aber einen Vorteil: In vielen Fällen lassen sich gegen einen Beitragszuschlag oder eine Leistungsstaffelung sogar fehlende Zähne mit versichern. In der Regel können so maximal drei bis vier nicht vorhandene Zähne mit Unterstützung der Zahnzusatzversicherung im Laufe der Zeit ersetzt werden.
Wer sich aber sicher sein möchte, der zieht vor der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung seinen Zahnarzt zur Rate. Denn so werden die Gesundheitsfragen mit Sicherheit korrekt beantwortet. Zu häufig ist es vorgekommen, dass manch ein Patient mangels Kenntnis der Patientenakte des Zahnarztes die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat. Und das im schlimmsten Falle zur Folge haben, dass die Zahnzusatzversicherung bei einer Zahnersatzmaßnahme gar nicht leisten muss.
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